Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute in erster Beratung über das Krankenhausreformanpassungsgesetz, ein Gesetz, das über die Zukunft der stationären Versorgung entscheidet und damit über etwas, das für jede Familie in diesem Land von grundlegender Bedeutung ist: die medizinische Versorgung von Kindern und die Erreichbarkeit von Krankenhäusern im ländlichen Raum.
Dieser Gesetzentwurf enthält große Worte: Qualität, Transparenz, Struktur. Doch hinter diesen Schlagworten steht ein Konzept, das die Realität vieler Kliniken verkennt.
Die pädiatrische Versorgung, die Kinder- und Jugendmedizin, wird mit diesem Gesetz massiv gefährdet.
Was jahrzehntelang mühsam aufgebaut wurde, droht jetzt Schritt für Schritt verloren zu gehen. Die speziellen Leistungsgruppen, die sie bislang klar strukturiert haben, sind gestrichen oder verwässert. Damit verlieren Kinderkliniken ihre fachliche und planerische Verankerung.
Auch die Finanzierung ist unausgewogen. Die sogenannte Vorhaltevergütung deckt laut Deutscher Krankenhausgesellschaft die Fixkosten vieler kleiner Kliniken nicht ab. DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gaß warnt: Diese Vorhaltefinanzierung erschwert jede bedarfsorientierte Planung. Sie schafft Unsicherheit, wo Stabilität nötig wäre. – Die Folgen sind absehbar, und sie treffen die Schwächsten zuerst.
Kinderkliniken, Geburtshilfen und Notfallstationen geraten unter Druck. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin weist darauf hin, dass zahlreiche Kinderkliniken und spezialisierte Abteilungen, etwa in der Neonatologie, durch die derzeitige Krankenhauspolitik in ihrer Existenz gefährdet sind. Besonders im ländlichen Raum können kleine Krankenhäuser die neuen Strukturvorgaben kaum erfüllen. DKG, Marburger Bund und Landkreistag sagen es übereinstimmend: Diese Reform begünstigt große Zentren und gefährdet die wohnortnahe Versorgung.
Wenn ein Kind nachts mit Fieberkrampf ins Krankenhaus muss, darf die entscheidende Frage nicht lauten: „Wie weit ist das nächste Zentrum?“, sondern: „Wie schnell bekommt es Hilfe?“
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen; sie brauchen spezialisierte Ärzte, kindgerechte Pflege und eine sichere Struktur, auch außerhalb von Ballungsräumen. Darum braucht dieses Gesetz Korrekturen: verbindliche Vorhaltefinanzierung für Kinder- und Jugendmedizin, Wiedereinführung der Leistungsgruppen LG 16 und 47, Schutzmechanismen für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum.
Gesundheitsversorgung darf nicht auf der Landkarte ausgedünnt werden. Sie muss am Patientenbett beginnen, besonders wenn dort ein Kind liegt. Gesundheitsversorgung ist kein Kostenfaktor; sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Wer Kinderkliniken und Landkrankenhäuser aufgibt, spart kurzfristig Geld, aber riskiert langfristig Vertrauen, Qualität und Menschenleben.
Danke schön.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte: Dr. Tanja Machalet für die SPD-Fraktion.