Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon einige meiner Vorredner angesprochen haben: Wenn wir heute über das Wortungetüm „Krankenhausreformanpassungsgesetz“ sprechen, müssen wir insbesondere die Krankenhauslandschaft des ländlichen Raums im Blick behalten. Was bedeutet das konkret?
Die Entwicklung in meinem Bundesland Bayern zeigt, wie angespannt die Situation bereits heute ist. Allein im Jahr 2025 wurden im Freistaat sechs Krankenhäuser mit insgesamt rund 300 Betten geschlossen. In meinem Wahlkreis Traunstein zeigt sich als Beispiel sehr deutlich, wie sich die Krankenhauslandschaft bereits in kurzer Zeit geändert hat. Im Jahr 2021 hatten die Kliniken Südostbayern AG als Träger sechs Akutkliniken. Heute, im Jahr 2026, haben wir nur noch vier Akutkliniken. Und auch wenn dazu noch private, insbesondere auf Rehabilitation ausgerichtete Kliniken kommen: Das ist ein ganz klarer Rückschritt für die Bürger, für die Patienten, die immer weitere Wege auf sich nehmen müssen.
Auch in anderen bayerischen Landkreisen, die, was die Schließung von Kliniken anbelangt, im bundesweiten Vergleich noch relativ gut wegkommen, ist die wirtschaftliche Lage der Kreiskliniken aufgrund der hauptsächlich vom Bund zu verantwortenden finanziellen Engpässe zunehmend schwierig. Unsere Bürger, die Patienten machen sich berechtigte Sorgen, ob eine gute oder zumindest eine ausreichende medizinische Versorgung in naher Zukunft weiter gesichert ist.
Gerade für die Bewohner der ländlichen Regionen hat diese Entwicklung enorme Einflüsse auf das tägliche Leben. Dazu gehören zum Beispiel die allgemeine Reduzierung der Gesundheitsversorgung. Das Krankenhaus allein steht ja nicht für sich; da sind ja noch Apotheken hintendran und, und, und. Es sind längere Fahrzeiten in Kauf zu nehmen. Gerade bei akuten Erkrankungen, gerade bei Notfällen ist das eben ein Problem und wird dazu führen, dass wir eine erhöhte Sterblichkeit haben. Hinzu kommen eine geringere Attraktivität für qualifiziertes Personal – natürlich, wenn ich immer weiter ausdünne, dann habe ich eben nicht mehr die besten Leute vor Ort – und nicht zuletzt der Wegfall eines wichtigen regionalen Wirtschaftsfaktors. Einer der Gründe für diese Probleme und die Klinikschließungen war neben den klammen kommunalen Finanzen insbesondere der wirtschaftliche Druck durch die Logik des DRG-Fallpauschalensystems.
So, jetzt haben wir diese Änderung heute vorliegen. Nun stellt sich die Frage: Führt dieses Gesetz dazu, dass Krankenhäuser als zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge gesichert werden? Das muss man leider verneinen! Zwar ist zu begrüßen, dass hochkomplexe Eingriffe an Krankenhäusern mit der nötigen Ausstattung und Erfahrung durchgeführt werden und so die schlimmsten Fehlanreize des Fallpauschalensystems korrigiert werden. Aber warum schafft man dieses System nicht einfach ganz ab?
Auch ist die Finanzierung des Transformationsfonds nach wie vor unseriös. Was Sie als Bundesregierung hier machen, ist nichts anderes als das Prinzip „Linke Tasche, rechte Tasche“. Sie entlasten die GKV und belasten über dieses sogenannte Sondervermögen den Steuerzahler.
Was bleibt? Wir sehen wieder die Mutlosigkeit dieser Bundesregierung, durch tiefgreifende Maßnahmen unser Land auf eine lebenswerte Zukunft zum Wohle unserer Bürger auszurichten. Wir brauchen endlich richtige Reformen.
Aus dem angekündigten Herbst der Reformen ist jetzt ein Frühjahr der Reförmchen geworden. Deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab – und mit Krakeelen gewinnen wir gar nichts!
Danke.