Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ein Bereich der Daseinsvorsorge ist für die Menschen so unmittelbar spürbar wie die Krankenhausversorgung. Wenn etwas in Reichweite sein muss, dann ist das ein Krankenhaus, dem man im Ernstfall auch vertrauen kann.
Doch Nähe allein reicht nicht aus. Es kommt auf Qualität an. Und da müssen wir ehrlich sagen: Trotz höchster Ausgaben im stationären Bereich – Deutschland liegt im OECD-Schnitt rund ein Drittel über den EU-Ländern – bleiben die Ergebnisse hinter vergleichbaren Ländern zurück. Diese strukturellen Probleme schlagen sich auch auf die Lebenserwartung und die Versorgungsqualität nieder.
Um besser zu werden, braucht es genau diese Reform. Sie stellt die Krankenhausversorgung auf ein solides, modernes und gerechtes Fundament. Wir haben nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz von 2024 gesehen, wie schwierig Bund-Länder-Kompetenzen zu verbinden sind. Da setzen wir mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz nunmehr an.
Ich bin mir bewusst, dass wir auch am Ende dieser Beratungen nicht alle Forderungen und Wünsche sofort erfüllen können. Manche Leistungsgruppen bleiben zunächst unbesetzt – nicht aus Starrheit, sondern weil wir den Mut haben, endlich einen Knopf an dieses Gesetzgebungsverfahren zu machen. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ins Handeln kommen.
Entscheidend ist dabei jedoch: Dieses Gesetz ist – das sage ich allen Kritikern – kein starres Regelwerk, sondern ein lernendes System. Wir werden die Umsetzung kritisch begleiten, transparent evaluieren und dabei dort, wo nötig, auch nachsteuern. Denn verantwortungsvolle Politik ist kein fertiges Produkt. Sie ist ein Prozess, der lernt, prüft und verbessert. Dabei ist uns daran gelegen, den unterschiedlichen Strukturen und Bedarfen in den einzelnen Bundesländern und innerhalb derselben mehr Raum zu geben.
In aller Kürze vier Punkte.
Erstens. Wir sorgen – die Ministerin hat es gesagt – bei der Finanzierung des Transformationsfonds für mehr Gerechtigkeit und entlasten die Beitragszahler der gesetzlichen Kassen um 29 Milliarden Euro.
Zweitens. Wir respektieren die den Ländern nach dem Grundgesetz zugewiesene Kompetenz bei der Krankenhausplanung und schaffen mehr Möglichkeiten, von dem strengen Korsett der Mindestvorhaltezahlen abzuweichen, zumindest vorübergehend.
Drittens. Wir erkennen die Notwendigkeit einer guten onkologischen Versorgung für Krebspatienten in räumlicher Nähe an, wenn ein Haus seine Erfahrung durch entsprechende Expertise qualifiziert nachgewiesen hat.
Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ja, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Müller, dass Sie die Frage zulassen. – Ich habe in Ihrer Rede und auch in den Reden der Kolleginnen und Kollegen einvernehmlich gehört, dass Sie sich anschicken, die Krankenhausversorgung zusammen mit den Ländern zu stärken. Jetzt ist es so, dass Sie vor nicht einmal sechs Wochen 4 Milliarden Euro zusätzlich zur Förderung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht haben, um sie dann vier Wochen später mit Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erneut zu belasten. Mit diesem Gesetz bringen Sie heute darüber hinaus den Vorschlag ein, dass die Förderbeträge für die Kinderheilkunde, für die Geburtshilfe, für die Schlaganfallversorgung, für die Schwerverletztenversorgung für das Jahr 2027 gestrichen werden. Können Sie mir erklären, wie die Kürzungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro für diese wichtigen Versorgungsbereiche im Einklang mit dem Ziel stehen, die Krankenhausversorgung zu stärken? Wie kann man dieses gleichzeitige Gasgeben und Bremsen den Menschen vernünftig erklären?
Vielen Dank, Herr Kollege Dahmen, für die Zwischenfrage. – Sie haben meine kritische Haltung in diesem Punkt jetzt nicht erwähnt; ich will sie hier auch nicht noch einmal darlegen. Ich kann vielleicht eines zur Verdeutlichung sagen: Die Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro dienen ja nicht nur den Krankenhäusern, sondern auch allen Beitragszahlern und Beitragszahlerinnen in diesem Land, die die Krankenhäuser mitfinanzieren müssen. Wir müssen schon auch darauf achten, dass wir für Beitragsstabilität sorgen, und das haben wir mit dieser Entscheidung getan. Ich bin der festen Überzeugung, dass ansonsten die Beiträge weiter durch die Decke gehen. Es ist zu befürchten, dass sie weiter steigen; aber wir wollen das auf jeden Fall vermeiden. Und das ist der Hauptgrund, warum wir diese Einsparungen vorgenommen haben.
Der andere Grund ist: Wenn man unterm Strich alles betrachtet, was wir den Häusern in den letzten Jahren haben zukommen lassen und was diese künftig noch zu erwarten haben, dann kommen wir auf einen Betrag von über 8 Milliarden Euro. Das muss man an dieser Stelle auch mal sagen. Es mag schmerzhaft sein, wenn man etwas, was man scheinbar gegeben hat, wieder wegnimmt. Aber in der Gesamtsumme betrachtet, haben wir die Häuser, auch in der Ampelzeit, deutlich bessergestellt, als sie es vorher waren.
Der vierte Punkt, den ich noch nennen möchte: Wir geben den Häusern ein Jahr länger Zeit – das ist gesagt worden –, um eine Neuausrichtung der Leistungsvergütung zu erreichen.
Es gibt natürlich Optimierungsbedarf. Beispielsweise wird in den weiteren Beratungen zu erörtern sein, ob es richtig ist, dass sich die Länder bei Planungen im Rahmen ihrer Kompetenz künftig mit den Kassen ins Benehmen setzen müssen, dass der Transformationsfonds nur ab einem bestimmten Stichtag greift, oder ob ein Radius von 2 Kilometern bei einem Standort nicht zu klein ist. Weitere flankierende Maßnahmen sind auf dem Weg, wie die Notfallversorgung und eine Neuausrichtung der ambulanten Versorgung.
Ich komme zum Schluss. Wenn die Menschen etwas verlieren, weil es unausweichlich ist – und das wird nicht zu vermeiden sein –, –
Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen.
– wie das Krankenhaus um die Ecke, müssen sie einen adäquaten Ersatz bekommen, um das zu erreichen, worauf es uns ankommt: die optimale flächendeckende Versorgung.
Vielen Dank.