Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir das parlamentarische Verfahren zur Anpassung der Krankenhausreform ab. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben unseres Koalitionsvertrages um und führen eine der größten Strukturreformen unseres Gesundheitssystems konsequent fort.
Das bisherige System ist an seine Grenzen gekommen. Zu lange hat sich Krankenhausfinanzierung vor allem an Fallzahlen orientiert. Zu lange standen wirtschaftlicher Druck und medizinische Qualität in einem schwierigen Spannungsverhältnis. Und zu lange haben Versorgungsstrukturen nicht mehr zu den Realitäten einer älter werdenden Gesellschaft und eines zunehmenden Fachkräftemangels gepasst. Deshalb ändern wir jetzt die Logik des Systems.
Künftig gilt: Nicht mehr die Menge entscheidet, sondern die Qualität. Mehr Qualität für Patientinnen und Patienten, mehr Transparenz über medizinische Leistungen und ein effizienterer Einsatz knapper Ressourcen im Gesundheitswesen.
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, dem KHAG, sorgen wir nun dafür, dass diese Reform praxistauglich weiterentwickelt werden kann.
Wir präzisieren Regelungen, wir schaffen mehr Planungssicherheit, und wir geben den Krankenhäusern zusätzliche Handlungsspielräume, ohne die Grundarchitektur der Reform zu verändern.
Ein zentraler Punkt ist dabei die Finanzierung des Transformationsfonds. Der Anteil, der bislang von den Krankenkassen getragen werden sollte, wird zukünftig aus Bundesmitteln finanziert. Damit entlasten wir die gesetzliche Krankenversicherung um bis zu 25 Milliarden Euro.
Das ist ein starkes Signal an die Beitragszahlerinnen und -zahler. Mein Dank gilt an dieser Stelle unserem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der diesen wichtigen Schritt erst möglich gemacht hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser gesundheitspolitischer Kurs bleibt unverändert. Wir stärken Qualität und Spezialisierung. Komplexe Eingriffe gehören dorthin, wo Erfahrung, Ausstattung und Expertise zusammenkommen. Internationale Studien zeigen eindeutig: Spezialisierung verbessert Behandlungsergebnisse und rettet Leben.
Ich sage das auch aus meiner Erfahrung als Arzt: Medizinische Qualität entsteht dort, wo Teams regelmäßig komplexe Eingriffe durchführen,
mit der notwendigen Erfahrung, der richtigen Ausstattung und ausreichendem Personal.
Mindestanforderungen an Struktur- und Prozessqualität sind daher keine Bürokratie, sondern die Voraussetzung für gute Medizin.
Gleichzeitig beenden wir mit der Einführung der Vorhaltevergütung den bisherigen Mengendruck im System. Krankenhäuser sollen sich verlässlicher finanzieren können, unabhängig davon, wie viele Fälle sie behandeln.
Das reduziert Fehlanreize, senkt wirtschaftlichen Druck und verbessert die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.
Zugleich schaffen wir erstmals klare Qualitätsanforderungen für Kooperationen zwischen Krankenhäusern.
Kooperation darf kein formaler Akt sein; sie muss die Versorgung tatsächlich verbessern. Gerade in ländlichen Regionen kann Zusammenarbeit entscheidend sein, um hochwertige medizinische Angebote dauerhaft zu sichern.
Eines ist und bleibt für uns unmissverständlich: Gute Versorgung gibt es nur mit guter Pflege. Deshalb bleibt die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen. Pflege ist kein Nebenaspekt der Reform; Pflege ist ein zentraler Qualitätsaspekt.
Beim Pflegebudget stellen wir klar: Künftig werden nur noch Kosten berücksichtigt, die unmittelbar der Versorgung von Patientinnen und Patienten dienen. Pflegefremde Aufgaben dürfen nicht länger aus dem Pflegebudget finanziert werden. Damit sorgen wir dafür, dass das Pflegepersonal dort bleibt, wo es gebraucht wird: am Bett der Patientinnen und Patienten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Menschen krank werden, interessiert sie eines ganz sicher nicht: wie viele Betten ein Krankenhaus hat oder wie viele Fälle es abrechnet. Entscheidend ist etwas anderes: dass sie im richtigen Krankenhaus behandelt werden – mit der richtigen Erfahrung, mit der richtigen Ausstattung und von gut ausgebildeten Beschäftigten.
Genau darum geht es bei dieser Reform: Wir schaffen eine Krankenhausversorgung, die sich an Qualität orientiert, die Ressourcen sinnvoll einsetzt und die auch in Zukunft eine verlässliche Versorgung garantiert. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz sichern wir diesen Weg praxistauglich ab.
Nein, jetzt nicht. – Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg auf Landesebene konsequent weiterzugehen – für die Patientinnen und Patienten, für die Beschäftigten in unseren Kliniken und für eine moderne Krankenhauslandschaft, in der Qualität entscheidet, nicht die Fallzahl.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.