Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute viel gehört. Es war sehr hitzig. Ich möchte die Debatte versachlichen.
Das Argument, dass das Schwarzfahren straffrei gestellt werden muss, weil es sich um ein Bagatellunrecht handelt, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Denn wenn man – und in der Regel reden wir nur über Fälle, wo dies wirklich mehrfach, wiederholt geschieht – versucht, auf Kosten anderer einfach so durchzukommen im öffentlichen Personennahverkehr, also kein Ticket kauft, obwohl es alle kaufen müssen, dann, finde ich, handelt man unsolidarisch.
Und man missbraucht auch das öffentliche Vertrauen, und dieser Missbrauch führt zu Schaden, und dieser Schaden ist beträchtlich. Wir haben nach der Polizeilichen Kriminalstatistik mittlerweile fast 150 000 Straftaten aufgrund von § 265a StGB. Das sind insgesamt 2,5 Prozent aller Delikte. Und diese 2,5 Prozent aller Delikte verursachen mittlerweile einen Schaden von geschätzt circa 250 bis 300 Millionen Euro im Jahr.
Wer trägt denn diesen Schaden? Der entfällt oft auf öffentlichen Personennahverkehr, und dessen Träger sind die Kommunen: Kommunen, die eh schon wenig Geld haben, Kommunen – und das sage ich als Kreisrat –, die sich wirklich anstrengen, den öffentlichen Personennahverkehr auszuweiten, ihn fahrgastfreundlich zu gestalten. Da bleibt das hängen, und das ist unsolidarisch.
Ich finde, was wir heute oft gehört haben, ist eine Mär. Es wird so getan: Ich kaufe mir ein Ticket einmal nicht, ich fahre einmal schwarz, dann werde ich erwischt, und schon kommt der Strafbefehl. – Ich war selber Rechtsreferendar, ich war selber bei der Staatsanwaltschaft. Alle Volljuristen hier werden irgendwann in ihrer Referendarausbildung auch einmal etwas mit dem Erschleichen von Leistungen zu tun gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft klagt nicht an bei einem Delikt, bei zwei Delikten.
Es sind oft notorische Schwarzfahrer, die herangezogen werden, und das ist dann auch recht und billig.
Auch das Argument, die Ahndung dieses Delikts würde sich gegen Arme richten, kann ich nicht nachvollziehen.
Die im Warenkorb der Sozialhilfe und des ALG II enthaltenen Gelder für Mobilität wurden vom Bundesverfassungsgericht als ausreichend angesehen.
Wenn ich also Sozialleistungen beziehe und sie sachgemäß einsetze, dann komme ich in der Regel klar von A nach B, ohne schwarzzufahren, und es gibt Härtefallfonds, es gibt Sozialtickets.
Ein Punkt noch zur Signalwirkung. Zum Vorschlag, das jetzt straffrei zu stellen, möchte ich eine Person zitieren, den Geschäftsführer des Münchner Verkehrsverbunds, der gesagt hat: Wir brauchen eine Abschreckungswirkung, –
Hier kommt die Signalwirkung.
– sonst wird der Schaden immer noch größer werden.
Danke.