Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Unser Antrag sieht auf den ersten Blick ähnlich aus wie der der Union. Es gibt aber zwei entscheidende Unterschiede, auf die ich Sie gleich aufmerksam machen werde. Wie die Union wollen auch wir es Arbeitgebern leichter machen, fitte, ältere Fachkräfte im Unternehmen zu halten. Und wir wollen es den älteren Fachkräften schmackhafter machen, länger im Unternehmen zu bleiben oder gar neu anzufangen. Tatsächlich würden viele ältere Beschäftigte gerne weiterarbeiten; aber die Bedingungen dafür müssen stimmen.
In den nächsten zwölf Jahren scheiden voraussichtlich fast 30 Prozent der Erwerbsbevölkerung aus dem Erwerbsleben aus. Diesen altersbedingten Braindrain wollen wir im Sinne unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes dämpfen. Für unsere gesamte Gesellschaft ist es einfacher, ältere Menschen im Arbeitsprozess zu halten, anstatt ausländische Zuwanderer neu einzubinden. Fast immer fehlen Fachwissen und Sprachkenntnisse. Aber selbst wenn beides vorhanden ist, heißt das nicht, dass die Integration in die Gesellschaft und in den Erwerbsprozess auch klappt. Häufig landen neue Einwanderer schnell im Sozialsystem. Ältere Arbeitnehmer brauchen auch keine neuen Wohnungen. Für Flüchtlinge und andere Neuankömmlinge muss zumeist direkt oder indirekt neu gebaut werden. Schnelles Bauen aber klappt in Deutschland nicht mehr.
Nun zum ersten Unterschied zur Union. Die Union will Rentnern den unfassbar hohen steuerlichen Freibetrag von 24 000 Euro einräumen. Wir halten diese extreme steuerliche Ungleichbehandlung von Jungen und Alten für unangemessen.
Maßhalten ist hier das Schlüsselwort. Das hat die Union, wie man schon an ihrer Schuldenorgie ablesen konnte, völlig verlernt. Vielleicht sollten Sie wieder öfter bei Ihrem früheren Vordenker Ludwig Erhard nachlesen. Die Hälfte, also ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von 12 000 Euro im Jahr, wie in unserem Antrag vorgeschlagen, tut es auch. Dieser Anreiz ist besonders attraktiv für diejenigen, die von Vollzeit auf Teilzeit wechseln möchten. Umgekehrt werden ältere Minijobber dazu motiviert, ihre Stundenzahl bis zur angehobenen Steuerfreigrenze aufzustocken.
Definitiv möchten wir nicht, dass ältere Arbeit jüngere Arbeit verdrängt.
Wenn der Staat dem Rentner 24 000 Euro mehr Netto im Jahr anbietet, wird der eine oder andere kleine Unternehmer, der vielleicht schon mit dem Rücken zur Wand steht, versucht sein, dabei mitzuverdienen, indem er nämlich dem Rentner brutto weniger zahlt, als er einem Jüngeren zahlen müsste. Vater Staat füllt dem Rentner beim Netto die Differenz wieder auf. Es entsteht also kein Nachteil.
In der großen Mehrheit der Fälle wird die Weiterbeschäftigung älterer Menschen natürlich korrekt verlaufen. Bei Neubeschäftigung ist das aber nicht mehr so klar. Jüngere Mitarbeiter könnten sich schon allein deshalb unfair behandelt fühlen, weil der steuerliche Vorteil der Älteren so groß ist. Schon im Sinne des Unternehmensfriedens ist unser geringerer, aber immer noch attraktiver Freibetrag vernünftiger.
Sollte dieser Freibetrag einmal nicht reichen, einen erfolgskritischen Mitarbeiter im Unternehmen zu halten, muss der Unternehmer halt noch etwas drauflegen.
Eine gute Entlohnung ist natürlich nicht die einzige Voraussetzung, um Menschen zur Weiterarbeit zu motivieren. In vielen Fällen müssen auch die Arbeitszeiten angepasst werden. Vor allen Dingen aber gehört eines dazu: Respekt vor der Lebensleistung der Älteren.
Sie sind es, die unseren Wohlstand aufgebaut haben. Schlimm genug, dass sie jetzt mitansehen müssen, wie eine leichtfertige, wenig durchdachte Politik ihn wieder zunichtemacht.
Durch die Bindung an die Regelaltersgrenze geben wir auch keinen Anreiz, sich frühverrenten zu lassen, um anschließend steuerbegünstigt weiterzuarbeiten. Das Gute daran: Wenn weitergearbeitet wird, erhalten die Sozialkassen zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Nun zum zweiten Unterschied zum Unionsantrag. Bei uns profitieren alle, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, egal ob sie Anspruch auf Rente haben oder nicht. Im Unionsantrag hingegen sind Ärzte und Handwerker wie auch alle anderen Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Landwirte und Beamte ausgeschlossen. Der zusätzliche Alterssteuerfreibetrag hilft auch vielen Selbstständigen, ihr Geschäft oder ihre Praxis noch ein wenig länger zu betreiben, um besser für ihr Alter vorzusorgen oder eine größere Chance zu haben, einen Nachfolger zu finden. Unser Antrag wird im Gegensatz zum Unionsantrag trotzdem nur gut die Hälfte an Steuerausfällen verursachen. Gegenläufig erwarten wir höhere Mehrwertsteuereinnahmen durch höheren Konsum der Älteren und höhere Unternehmensteuern, wenn erfolgskritisches Know-how länger im Unternehmen gehalten werden kann.
Zusammengefasst. Wir machen es angemessener, und wir machen es gerechter als die Union.
Wichtig aber ist uns vor allem eines: dass deutsche Unternehmer wieder an den Wirtschaftsstandort Deutschland glauben.
Dieser Antrag ist, so betrachtet, nur eine kleine Einzelmaßnahme in unserem umfangreichen Konzept für Wiederaufbau und Erhalt der deutschen Wirtschaft. Sie werden im weiteren Verlauf noch mehr von uns dazu hören.
Vielen Dank.