Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich für Bündnis 90/Die Grünen hätte sprechen müssen, hätte ich vielleicht ein anderes Manuskript gebraucht
oder ich hätte mich mit dem Kollegen Müller vorher austauschen müssen, um das hinzubekommen. Oder aber wir hören nachher von Herrn Müller, dass er die Aktivrente auch gut findet.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Koalition ist angetreten, unser Land wieder nach vorne zu bringen. Das, was wir heute mit dem sogenannten Aktivrentengesetz beraten, ist eine von vielen Maßnahmen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben. Vieles, was einmal beschlossen wurde, gerät schnell in Vergessenheit und ist vielen Menschen nicht mehr im Bewusstsein. Ich will daran erinnern, dass wir hier bereits im Mai den Investitionsbooster mit klaren Entlastungen für Unternehmen beschlossen haben. 20 Jahre nach der letzten Unternehmensteuersenkung werden wir 2028 die Unternehmensteuern senken. Wir werden die Abschreibungsbedingungen verbessern. Wir haben gestern beschlossen, dass die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe – das betrifft etwa 600 000 Unternehmen – gesenkt wird. Wir haben die Agrardieselrückvergütung wieder eingeführt.
Es wurde gestern im Koalitionsausschuss vereinbart – das habe ich gelesen –, die Luftverkehrsteuer Mitte nächsten Jahres zu senken. Wir haben ein Standortfördergesetz auf den Weg gebracht, das Möglichkeiten für private Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien bietet. Wir werden ein Steueränderungsgesetz beschließen und die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer erhöhen. Und wir werden die Gastronomie entlasten, indem wir die Umsatzsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent reduzieren.
Ich könnte dazu weiter ausführen. Diese Koalition bringt ein gesamtes Maßnahmenpaket auf den Weg, damit es Deutschland wieder besser geht, damit wir Wirtschaftswachstum haben, damit wir den Wohlstand in unserem Land sichern können.
Ein weiteres zentrales Vorhaben ist die Aktivrente. Mit ihr setzen wir ein klares Ziel. Wir wollen Leistung anerkennen, Freiheit stärken und den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand flexibler gestalten. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchte – der Minister hat darauf hingewiesen: es geht um Freiwilligkeit –, soll künftig mehr davon haben. Wir schaffen damit erstmals ein Instrument zur steuerlichen Förderung freiwilliger Arbeit auch im Rentenalter.
Ab dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze – das wird ab dem 1. Januar 2026 das Alter von 66 Jahren und zwei Monaten sein, also tendenziell 67 Jahre – erreicht haben, bis zu 2 000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Das sind – da muss man nicht viel rechnen – 24 000 Euro im Jahr. Dies kommt zu dem Grundfreibetrag von 12 906 Euro hinzu, sodass 36 000 Euro steuerfrei verdient werden können. Ich glaube, damit setzen wir ein klares und gutes Signal.
Wir wollen, dass die Menschen, die im Ruhestand arbeiten, mehr Netto vom Brutto haben. Ich schildere es Ihnen plastisch: Wenn jemand 2 000 Euro im Monat dazuverdient, bleiben ihm in Zukunft 1 800 Euro, weil er nur die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Das sind gut 300 bis 400 Euro mehr, je nach Progressionsklasse. Das ist ein klares Signal. Damit schaffen wir einen klaren Arbeitsanreiz. Denn wir brauchen auch diese Menschen im Arbeitsmarkt.
Dies ist eine klare Antwort auf den Fachkräftemangel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über Volkswirte, die uns begleiten, aber ich bin überrascht, dass alle schon wissen, wie dieses Gesetz wirkt. Am meisten schätze ich Volkswirte, wenn sie uns hinterher erklären, warum es nicht anders oder genau so gekommen ist.
Lassen Sie uns doch einfach mal versuchen, diese Dinge umzusetzen. Wie unser Generalsekretär immer so schön sagt: „Einfach mal machen“.
Lassen Sie uns mehr Mut haben in diesem Land, die Dinge auf den Weg zu bringen!
Darum setzen wir ja auch eine Evaluierung an. Wir werden nach zwei Jahren schauen, ob die Maßnahmen gewirkt haben. Wir werden schauen, ob wir nicht auch die Selbstständigen, die Landwirte und auch die Beamten einbeziehen können. Das werden wir prüfen müssen. Das wäre jetzt aber fachlich nicht so schnell gegangen. Wir mussten uns entscheiden: Starten wir jetzt und handeln, oder warten wir ab, überlegen und diskutieren? Nein, wir wollen jetzt etwas ändern für die Menschen in diesem Land. Darum reagieren wir schnell und handeln jetzt zügig.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich glaube nicht – auch wenn es von unserem hochgeschätzten Bundesfinanzministerium so aufgeschrieben worden ist –, dass wir mit jährlichen Steuermindereinnahmen von 900 Millionen Euro rechnen müssen. Das sind Steuereinnahmen, die wir gar nicht hätten, weil die Menschen nicht arbeiten würden. Insgesamt haben wir mehr davon, auch die Sozialkassen. Daher sind wir auf dem richtigen Weg. Wir werden auch mit diesem Gesetz Deutschland weiter voranbringen. Wir sind auf einem guten Weg.
Herzlichen Dank.