Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Linken, ich teile erst einmal ganz herzlich und sehr ausdrücklich das Lob, das Sie in Ihrem Antrag auf die Deutsche Rentenversicherung singen.
Die Rentenversicherung versorgt 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner; seit 1889 ist sie ein Garant für die Alterssicherung. Sie hat Weltkriege überstanden, sie hat Geldentwertungen überstanden, sie hat Krisen überstanden. Und sie sorgt dafür, dass die Verwaltungskosten mit nur 1 Prozent der Einnahmen unschlagbar günstig sind. Davon könnten sich alle Banken und Versicherungen eine Scheibe abschneiden.
Ich komme gleich zu dem, was Sie im Antrag beschreiben. Ich will aber nur sagen: Erstens. Es ist sehr wichtig, dass man sich auf die Rentenversicherung verlassen kann, dass die Haltelinie, das Rentenniveau, gesichert wird. Sonst würde es sinken. Das würde bedeuten, die Menschen hätten weniger Rente, weniger Geld in der Tasche. Deswegen sichern wir das Rentenniveau; das ist wirklich wichtig.
Zweitens ist es natürlich auch sinnvoll, den Kreis der Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung zu verbreitern, jetzt nicht nur mit den Bundestagsabgeordneten – diese auch –, sondern mit viel mehr. Selbstständige nehmen wir zum Beispiel jetzt in die Rentenversicherung auf; das haben wir vereinbart. Das machen wir zusammen mit unserem Koalitionspartner.
Aber Kollege Heveling und Kollege Özdemir haben auch gezeigt, dass das nichts Triviales ist. Man muss sich dem stellen, man muss das aufarbeiten. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille, Vor- und Nachteile. Das ist alles nicht so einfach. Deshalb machen wir ja auch diese Rentenkommission, damit sich dort Fachleute damit beschäftigen. Das darf kein Schnellschuss sein, sondern das muss man richtig und ordentlich ausarbeiten. Das macht die Rentenkommission, und da ist es auch gut aufgehoben.
Was ich als schwierig ansehe, ist, wenn wir die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Das kann man tun.
In der Schweiz wurde diese Grenze sogar aufgehoben. Damit ist die Schweiz bei Arbeit und Soziales diesen Schritt gegangen; das kann man machen. Aber die Schweiz hat eine Maximalrente eingezogen. Das widerspricht unserem Äquivalenzprinzip, und das widerspricht auch dem Bundesverfassungsgericht, das besagt: Wer einbezahlt, der muss auch dementsprechend herausbekommen. Die Rente ist ja keine Sozialleistung, sondern es ist eine Versicherungsleistung; da erwirbt man Ansprüche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Rente ist es wie mit einer ganz langen Reise über den Ozean: Am Anfang dieser Reise hat man geblähte Segel und guten Wind. Die Männer und Frauen an Bord haben Kraft, und man kann alle möglichen Krisen bewältigen. Aber je länger man fährt, umso mehr verbrauchen sich auch die Kräfte. Es wird immer schwieriger, Stürme zu überstehen; die Vorräte, die man hatte, neigen sich vielleicht dem Ende zu.
Das ist das Bild, das ich zur Rentenversicherung aufzeigen möchte: Wenn man dann in den Ruhestand geht, ist man froh, dass die Rentenversicherung immer dabei gewesen ist auf dieser Reise und einen dann im Alter versorgt. Das ist Generationengerechtigkeit, und dafür streiten wir.