Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vielleicht zuerst vorab: Herr Douglas, was die Erhöhung der Abzugsfähigkeit von Parteispenden betrifft, war ich – das habe ich im Ausschuss deutlich gemacht – auch anderer Meinung. Aber gerade die AfD sollte sich beim Thema Parteispenden nun wirklich demütig geben.
Zum Thema. Das Steueränderungsgesetz hat in den Beratungen noch einige Änderungen erfahren. Einige gute Regelungen wurden noch mit aufgenommen. Man soll ja immer mit dem Positiven anfangen. Deswegen will ich mit der Steuerbefreiung für Prämien von olympischen und paralympischen Athletinnen und Athleten beginnen. Ich finde – und da spreche ich auch im Namen unserer Arbeitsgruppe „Sport und Ehrenamt“ –, das ist eine schöne Wertschätzung, ein zusätzlicher Anreiz für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Olympischen und Paralympischen Spielen.
Eine weitere Verbesserung: endlich die Gemeinnützigkeit von E-Sport und die geplante besondere steuerliche Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen. Künftig profitieren auch Gewerkschaftsmitglieder, die nicht über den Pauschbetrag hinauskommen. Das findet unsere Unterstützung.
Wenn Sie aber meinen, dass Sie uns mit diesen Verbesserungen dazu gebracht hätten, dass wir das Gesetz nun insgesamt gut finden, muss ich Sie leider enttäuschen.
Denn die aus unserer Sicht falschen Elemente aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf werden damit nicht aufgewogen, weshalb wir dem Gesetz als Ganzes nicht zustimmen können. Dazu gehört die einseitige erneute Subventionierung der Gastronomie. Es ist nicht ersichtlich, warum eine einzelne Branche hier eine besondere Behandlung erhalten soll.
Das Gleiche gilt auch für eine weitere Maßnahme in diesem Gesetz, nämlich die Erhöhung der Entfernungspauschale. Die klingt auf den ersten Blick sehr sympathisch; aber auf den zweiten Blick profitieren vor allem Menschen mit sehr hohem Einkommen
und mit langen Pendelstrecken. Andere kommen oft auch mit dieser Erhöhung nicht über den Arbeitnehmerpauschbetrag hinaus, und wenn sie darüberkommen, ist die Steuerersparnis gering bis nicht vorhanden. Sie profitieren also kaum oder gar nicht.
Es ist schade, dass Sie unserem Alternativvorschlag nicht gefolgt sind, der viel mehr Menschen zugutegekommen wäre, nämlich einer Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1 500 Euro.
Das hätte auch dazu geführt, dass viele Menschen überhaupt keine Steuererklärung mehr hätten abgegeben müssen, und damit hätten auch die Finanzämter entlastet werden können.
Viele Maßnahmen, die Sie beschließen, kommen nur einzelnen Gruppen zugute. Das sind die Prioritäten, die Ihnen Markus Söder in den Koalitionsvertrag diktiert hat. Mir fehlt die Zeit, das alles aufzulisten. All diese Maßnahmen kosten viel Geld, und sie kommen nur einem begrenzten Personenkreis zugute. So fehlt dann eben das Geld für Maßnahmen, die allen zugutekommen würden, wie beispielsweise eine Stromsteuersenkung für alle.
Der vorliegende Gesetzentwurf reiht sich hier ein, und deswegen werden wir ihn trotz einiger guter Maßnahmen ablehnen.
Danke für die Aufmerksamkeit.