Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor 77 Jahren, die damals von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. Sie gilt als die Magna Charta der Menschenrechte und hat viele Verfassungen, viele internationale Abkommen inspiriert, nicht zuletzt auch unser eigenes Grundgesetz, das ja wenig später beschlossen wurde und für unsere Bundesrepublik Grundrechte, Rechtsstaat und Demokratie festgeschrieben hat.
Die Erklärung der Menschenrechte erkennt die universelle Menschenwürde und Grundrechte eines jeden Menschen an. Universell heißt: Sie gelten für jeden Menschen allein deshalb, weil er Mensch ist,
unabhängig von Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht oder geschlechtlicher Identität.
Menschenwürde ist überall da, wo menschliches Leben ist. Das ist keine biologisch-naturalistische Fehleinschätzung, sondern seit 77 Jahren die Überzeugung der Vereinten Nationen. Und deshalb ist klar, dass Rassismus gegen Menschenwürde und Menschenrechte verstößt. Deshalb ist klar, dass Antisemitismus gegen Menschenrechte und Menschenwürde verstößt. Deshalb ist klar, dass strukturelle Gewalt gegen Frauen gegen Menschenwürde und Menschenrechte verstößt.
Wir erleben weltweit, dass diese Rechte, obwohl sie überall gelten, missachtet werden, vor allem in Kriegen und Bürgerkriegen, von totalitären und terroristischen Regimen. In aller Kürze möchte ich aber einen Sachverhalt ansprechen, bei dem wir auch in Deutschland Menschenwürde und Menschenrechte verletzt sehen, und zwar, wenn hier Zigtausende, vermutlich Hunderttausende junge Frauen ohne wirksame Hilfe in der Prostitution alleingelassen werden.
Zigtausende von ihnen wurden durch Täuschung, Drohung oder Gewalt in eine aussichtslose Situation gebracht. Zigtausende sind Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution, und zwar ausschließlich deshalb, weil es dafür eine Nachfrage gibt und weil andere daran verdienen. Aber das, was die Kunden für eine bezahlte Dienstleistung halten, ist aus Sicht dieser Betroffenen eine wiederholte Vergewaltigung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland hat internationale Verpflichtungen übernommen. Die Istanbul-Konvention, die CEDAW-Konvention, die Richtlinie gegen Menschenhandel der EU: Sie alle verpflichten uns, hier tätig zu werden. Deshalb brauchen wir grundlegende Änderungen wie in Schweden, in Kanada oder in Frankreich. Hier müssen wir handeln, und darauf kommen wir zurück. Ich freue mich darauf.
Danke schön.
Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Anna Rathert.