Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 27.09.2012 attackiert ein marokkanischer Langzeitarbeitsloser seine Sachbearbeiterin im Jobcenter Neuss mit dem Messer. Der vierte Messerstich durchbohrt den Körper der Betroffenen vollständig. Die Frau stirbt im Krankenhaus und hinterlässt ein Kind. Das Tatmotiv: Der Täter war mit einer Datenschutzerklärung nicht einverstanden. Der Kommentar des Täters zu seiner Tat: Die Frau war selbst schuld. – Mein Kommentar dazu: Danke für die kulturelle Bereicherung.
Im Mai 2014 verprügelt ein 23-Jähriger seine Sachbearbeiterin im Jobcenter Köln. Das Tatopfer trägt schwere Kopfverletzungen davon. Das Tatmotiv: Der Täter befürchtete eine Kürzung seiner Leistungsbezüge. – Aus demselben Motiv schlägt im Herbst 2016 ein 62-Jähriger im hessischen Dietzenbach seinem Sachbearbeiter mehrfach mit dem Hammer auf den Kopf.
Am 04.12.2017 wird einem Mitarbeiter des Hattinger Jobcenters von einem 37-Jährigen mit einem Messer in Bauch und Oberkörper gestochen.
Auch hier der Grund: Es drohten Leistungskürzungen.
Anfang Dezember 2014 ersticht ein 28-Jähriger im Jobcenter von Rothenburg ob der Tauber seinen 61-jährigen Psychologen, nachdem ihm das Ergebnis seines psychiatrischen Gutachtens offenbart worden war.
Am 06.02.2019 greift ein 38-Jähriger unvermittelt drei Mitarbeiter des Jobcenters in Bayreuth mit einem Messer an und versetzt ihnen mehrere Stich- und Schnittwunden.
Am 13.11.2019 stürmt ein 33-Jähriger in das Jobcenter Nürtingen und attackiert in Tötungsabsicht seinen Sachbearbeiter mit einem 4 Kilogramm schweren Hammer.
Am 10.07.2020 attackiert ein 34-Jähriger seinen Sachbearbeiter des Jobcenters Bonn mit mehreren Faustschlägen.
Einem zu Hilfe eilenden Kollegen zerkratzt er zudem noch das Gesicht. Das Ganze unterlegt er mit den Worten: Ich bringe dich, ich bringe euch alle um.
Am 16.01.2020 wird eine Mitarbeiterin des Jobcenters Rottweil mit einem Messer schwer verletzt. Ihr Leben kann durch eine Notoperation gerettet werden.
Der Täter hatte seine Tat tags zuvor mit den Worten angekündigt: Ich werde morgen eine Mitarbeiterin des Jobcenters töten.
Am 07.12.2023 wird eine Mitarbeiterin des Jobcenters im mecklenburgischen Teterow von einem 25-Jährigen mit einem Metallrohr angegriffen, ebenso ihr zu Hilfe eilender Kollege.
Am 04.09.2023 stirbt ein Jobcentermitarbeiter in Neustadt an der Weinstraße, nachdem ihm von einem 30-jährigen Leistungsempfänger zunächst in den Rücken getreten und er dann mit Faustschlägen gegen den Kopf angegriffen worden war.
Falls sich einige hier im Saal nun die Frage stellen, warum die AfD den vorliegenden Antrag einbringt: Ich würde sagen, die aufgezählten Fakten sind Antwort genug.
Wem diese Fakten nicht reichen: Keine Angst, ich habe noch mehr davon.
Einschlägigen Studien zufolge wurde bereits jeder vierte Jobcentermitarbeiter schon einmal gewaltsam angegriffen. Die Täter – wer hätte es gedacht? – sind zu 31,5 Prozent, also zu fast einem Drittel, ausländische Staatsangehörige. Schwer verwunderlich also, dass sich fast zwei Drittel der Jobcentermitarbeiter am Arbeitsplatz bedroht fühlen, die Hälfte von ihnen über einen Jobwechsel nachdenkt,
während die Anzahl ihrer Krankheitstage sieben Tage über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Die betreffenden Übergriffe werden zudem weitgehend nicht erfasst, geschweige denn bekannt gemacht oder zur Anzeige gebracht – sei es, weil Vorgesetzte die Vorkommnisse lieber unter den Teppich kehren, anstatt den ach so guten Ruf der eigenen Behörde zu riskieren, oder weil die Opfer aus Scham, aus begründeter Angst vor der Rache der Täter oder gar auf Anweisung des Dienstherrn keine Anzeige erstatten, insbesondere wenn die Strafen sowieso nur lächerlich gering ausfallen oder wenn in 50 Prozent der Fälle das Verfahren vorher eingestellt wird.
Bei einer derart akribischen Fallerfassung nimmt es dann auch nicht wunder, wenn allein aus dem Jobcenter der Stadt Rostock 79 betroffene Mitarbeiter in einem Jahr vermeldet werden, während laut Aussage der Bundesregierung von sämtlichen gemeinsamen Einrichtungen bundesweit insgesamt nur 324 Übergriffe für das Jahr 2024 und 81 schwerwiegende Übergriffe in den letzten 14 Jahren nachgewiesen wurden,
davon in NRW und in Hessen nur zwei bzw. kein einziger Fall. Wer es glaubt, wird selig.
Als ob es mit der Opferverhöhnung noch nicht reicht, glaubt man, den Problemen beispielsweise im Land Hessen mit einem schwerst symbolträchtigen Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst begegnen zu müssen. Der Inhalt dieses Paktes erschöpft sich dann in einem einzigen, schwerst aussagekräftigen Satz. Dieser lautet:
„[…] die Unterzeichner [versichern], dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun werden, um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bestmöglich vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen.“
Herzlichen Dank für diese Possenspielchen!
Meine Damen und Herren, die Umsetzung des in Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzips setzt das Funktionieren der mit der Gewährung von Sozialleistungen betrauten Behörden voraus. Die benannten Missstände sind eine Konterkarierung dieses Verfassungsziels schlechthin. Es geht schlichtweg nicht an, dass die Mitarbeiter der Jobcenter infolge gewalttätiger Übergriffe ihre originäre Aufgabe, nämlich die Vermittlung in Arbeit, nicht mehr erfüllen können. Und es geht schlichtweg nicht an, dass tatsächlich hilfebedürftige Personen ihre Hilfeleistungen schlimmstenfalls nicht mehr oder nicht hilfebedürftige Personen Leistungen unberechtigterweise erhalten, nur weil die Tätigkeit der Jobcenter unter den genannten Missständen de facto zusammenbricht. Genau an dieser Stelle setzt der vorliegende Antrag an.
Meine Damen und Herren, wenn Sie den Antrag heute ablehnen und auch in Folge ablehnen, so bin ich mal gespannt, welche Begründung Sie dafür herbeifingieren, vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass 72 Prozent der in Jobcenter Beschäftigten Frauen sind, also genau die Bevölkerungsgruppe, als deren Interessenvertretung sie sich doch hier immer ungefragt so gerne nach außen positionieren. Die Nullachtfünfzehn-Aussagen der Art „Sie wollen mit Ihrem Antrag doch nur die Bürgergeldempfänger schlechtmachen“ kommen so sicher wie das Amen in der Kirche – für mich kein Problem; ich sehe es ja gern, wie Sie sich weiter auf das Niveau von Splitterparteien herabwirtschaften.
An die über 100 000 Mitarbeiter der BA möchte ich an dieser Stelle einen herzlichen Dank aussprechen dafür, dass Sie aller Gefahren, aller Widrigkeiten zum Trotz den Laden am Laufen halten. Schauen Sie genau hin, wer den Antrag hier heute gestellt hat und wer ihn in Folge ablehnen wird.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Kai Whittaker für die CDU/CSU-Fraktion.