Herr Bundeskanzler, Ihrem Kabinett gehört eine Wirtschaftsministerin an, die sich ständig zu Themen äußert, für die sie ausdrücklich nicht zuständig ist. So schlägt sie gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag vor, dass man das Renteneintrittsalter erhöht und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren schneller abschafft. Letzte Woche ist Frau Reiche dann noch einen Schritt weitergegangen und hat Nachverhandlungen zum Koalitionsvertrag gefordert.
Sie haben als Kanzler ja immer gesagt: Wir haben einen Koalitionsvertrag, und der gilt. – Das haben Sie gesagt, wenn sich mal jemand aus der SPD kurzzeitig daran erinnert hat, dass die Wiedereinführung der Vermögensteuer ja im SPD-Wahlprogramm stand. Deshalb ist meine Frage an Sie: Was gilt denn jetzt? Gilt der Koalitionsvertrag auch für Frau Reiche? Und was gilt denn Ihr Wort als Bundeskanzler, der sich als Garant des Koalitionsvertrages hinstellt, wenn eine Ihrer Ministerinnen den Koalitionsvertrag immer wieder öffentlich infrage stellt? Oder müssen wir uns das als eine Art Rollenverteilung und Aufgabenteilung vorstellen?