Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worüber wir heute sprechen, ist eine weitere Nebelkerze der AfD. Sie versucht, den Eindruck zu erwecken, sie stehe an der Seite der Benachteiligten. Das tut sie aber nicht. Als wir, Union und SPD, 2021 den Grundrentenzuschlag eingeführt haben, hat die AfD gegen das Gesetz gestimmt.
Die AfD wollte damals nicht, dass Rentnerinnen und Rentner bessergestellt werden, die trotz langer Versicherungszeiten nur sehr niedrige Rentenanwartschaften erworben haben.
Wir als Union wollen den Versicherungsgedanken weiter stärken: dass eigene Beiträge auch zu Rentenleistungen führen. Und wir müssen weiterdenken. Der jetzt eingesetzten Rentenkommission kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Sie ist eine Alterssicherungskommission, die viel mehr als nur die gesetzliche Rentenversicherung in den Blick nimmt.
Seit einem Vierteljahrhundert steht unser Alterssicherungssystem auf diesen drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Doch noch immer hinken betriebliche und private Altersvorsorge hinterher. Laut Alterssicherungsbericht sparen lediglich 16 Prozent der Beschäftigten für ihre Altersvorsorge in beiden Bereichen, und 38 Prozent haben überhaupt keine Zusatzvorsorge. Das zeigt uns, dass noch sehr viel zu tun ist.
Die Rentenkommission muss deshalb die grundlegenden Fragen zur Alterssicherung angehen: Was soll jede der drei Säulen leisten? Und welche Risiken sollen insbesondere in welcher Säule langfristig abgesichert werden?
Die Rentenversicherung übernimmt zahlreiche zusätzliche wichtige Aufgaben: Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen. Diese Aufgaben sind wesentliche Bestandteile unserer sozialen Sicherung und werden von der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge häufig nicht abgedeckt. Betriebliche und private Altersvorsorge müssen als eigenständige und pfändungssichere Säulen der Altersvorsorge weiter gestärkt werden. Sie dürfen nicht länger nur als Instrumente der Mitarbeiterbindung in den Unternehmen gesehen werden.
Der individuelle Erwerbsverlauf bestimmt darüber, wie viel Geld den Menschen im Alter zur Verfügung steht. Die Kommission muss sich auch mit der Frage beschäftigen, wie wir zukünftig sicherstellen, dass Beschäftigungsverhältnisse so ausgestaltet sind, dass Menschen durch ihre eigenen Beiträge eine gute Altersvorsorge haben.
Wir müssen natürlich auch auf die Finanzierungsfrage schauen. Die OECD hat kürzlich wieder eine umfassende Analyse zur Rentenfinanzierung veröffentlicht. Dabei zeigte sich, dass der Beitragssatz für obligatorische Altersvorsorgesysteme in vielen europäischen Ländern wie Österreich, Schweiz, Frankreich oder Großbritannien, um nur einige zu nennen, deutlich höher liegt als in Deutschland. Das bedeutet, dass wir langfristig auch bei uns dafür sorgen müssen, dass sich alle an allen drei Säulen beteiligen können und auch beteiligen werden.
Nicht zuletzt brauchen wir Maßnahmen, die sicherstellen, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter nicht wie heute knapp drei Jahre hinter der Regelaltersgrenze zurückbleibt. Das können wir uns schlicht und einfach nicht mehr leisten.
Die Kommission muss sich sowohl mit Fragen der Frühverrentung als auch mit Fragen der individuellen und betrieblichen Gesundheitsvorsorge auseinandersetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass die Rentenkommission jetzt – mit einem umfassenden Aufgabenkatalog versehen – zeitlich begrenzt und ohne Denkverbote ihre Arbeit aufnimmt. Es ist klar: Bei der Reform des Rentensystems darf man nicht auf einfache Lösungen setzen oder auf populistische Anträge wie den vorliegenden.
Ich wünsche mir – der Dezember ist ja eine gute Zeit, um sich etwas zu wünschen –, nein, ich erwarte sogar, dass wir mit den Vorschlägen der Kommission noch in dieser Wahlperiode zu einer echten und für alle Generationen fairen Rentenreform kommen.
Vielen Dank.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Timon Dzienus das Wort erteilen.