Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute war ich zu Gast bei der Bildungsministerkonferenz der Länder. Wir, Bund und Länder, sind uns sehr einig und darüber im Klaren: Es braucht bessere Bildung für alle Kinder in unserem Land, und zwar von Anfang an. Ein zentrales Element besserer Bildung ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Er bietet große Chancen auf mehr Bildung, auf mehr Teilhabe und mehr Entwicklung im Grundschulalter.
Bessere Bildung ist aber nicht nur entscheidend für den gelingenden Lebensweg jedes einzelnen Kindes in unserem Land. Bessere Bildung ist ein entscheidender Faktor für unsere volkswirtschaftliche Zukunft und auch für die Entwicklung unserer liberalen Demokratie. Daher sind massive Investitionen und gute Rahmenbedingungen für unsere Schulen im Land und auch für die Schulträger erforderlich.
Und soweit der Bund das regeln kann und darf, sind es dann eben auch Gesetze – Gesetze, die es den Ländern und Kommunen ermöglichen, rechtssicher und bürokratiearm eine bessere Bildung umzusetzen.
Meine Damen und Herren, angesichts dessen freue ich mich über das Gesetz, das Sie heute in erster Lesung beraten. Denn damit eröffnet der Bund den Ländern und Kommunen Handlungsspielräume, um den Rechtsanspruch im schulischen Ganztag ab dem August 2026 umzusetzen. Länder und Kommunen unternehmen dafür momentan große Kraftanstrengungen.
Die Ganztagsbetreuung während der unterrichtsfreien Zeiten ist ein Meilenstein. Sie stellt Länder und Kommunen jedoch vor zusätzliche Herausforderungen; denn in vielen Regionen gibt es in den Ferien zu wenige Angebote in den Grundschulen, um die Ganztagsbetreuung auch in dieser Zeit sicherzustellen. Zugleich gibt es gute und bewährte Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Und genau hier greift das Gesetz. Künftig können Kommunen und Schulträger die Angebote der freien Jugendarbeit in den Ferien einbinden, und das rechtssicher.
Bewährte Angebote wie Kinderferienwochen oder Feriensportcamps können auch weiter im Rahmen des Ganztags umgesetzt werden. Dieses rechtskreisübergreifende Vorgehen ist sinnvoll und im Interesse der Kinder. Kommunen müssen nicht aufwendig neue Strukturen schaffen. Sie können auf Bewährtes zurückgreifen. Kommunen als Schulträger können sich so ganz auf die Qualität des Ganztags konzentrieren. Zudem profitieren Kommunen von der Erfahrung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Und da brauchen wir tatsächlich noch mehr Kooperation.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz erreichen wir drei Ziele.
Erstens. Wir schaffen neue Handlungsspielräume für die Länder und Kommunen zugunsten unserer Kinder. Zweitens. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Länder und Kommunen. Beides ist mir mit Blick auf einen gelingenden kooperativen Föderalismus besonders wichtig. Drittens. Wir unterstützen mit diesem Gesetz einen Bereich, der für eine bessere Bildung unserer Kinder entscheidend ist: die Ganztagsförderung. Der Ganztag ist ein entscheidender Ort, um basale Kompetenzen – sprachlich, mathematisch, motorisch und sozial – zu stärken, ein Ort, an dem Kinder Begabungen entdecken und ausleben, aber auch ihre Persönlichkeit entwickeln können.
Sehr geehrte Abgeordnete, das besonders Schöne an diesem Gesetz ist, dass es aus genau einem Satz besteht. So kann man auch mit einem Satz sinnvolle Dinge tun und die Dinge für Länder und Kommunen deutlich besser machen und vor allem für die Kinder in unserem Land.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die AfD-Fraktion darf ich Christian Zaum das Wort erteilen.