Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ab August 2026 startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, zunächst für die Kinder der ersten Klasse, und steigt danach an auf die Klassenstufen zwei bis vier. Und dies ist richtig; denn damit ist die Wahlfreiheit für die Eltern gewährleistet. Wir unterstützen Länder und Kommunen mit Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Damit beteiligen wir uns an Ausstattung, Um- und Neubau von Schulgebäuden sowie an den laufenden Kosten.
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau läuft nach der bisherigen Regelung Ende 2027 aus. Diese Frist wollen wir jetzt um zwei Jahre bis 2029 verlängern; denn der Ausbau der Ganztagsangebote geht einher mit umfangreichen Planungsprozessen und Bautätigkeiten.
Wir sehen die Realität vor Ort: Personalmangel, Planungsverzögerungen und vieles andere. Mit dem heutigen Beschließen des Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau nehmen wir die notwendigen Änderungen im Ganztagsfinanzhilfegesetz und im Ganztagsfinanzierungsgesetz vor. Wir geben damit Ländern, Kommunen und Trägern die Zeit, die sie brauchen, um die Projekte zu realisieren. Die Maßnahmen müssen dann erst Ende 2029 abgeschlossen sein, also zu dem Zeitpunkt, in dem alle Kinder der Klassen eins bis vier die Möglichkeit hatten, das Ganztagsangebot in Anspruch zu nehmen.
Meine Damen und Herren, wir stehen zum Ziel eines flächendeckenden, hochwertigen Ganztagsangebots, und wir stehen ebenso zur kommunalen Vielfalt, zur föderalen Verantwortung und zu pragmatischen Lösungen.
Genau deshalb haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten: Der Ganztagsausbau muss mit flexiblen, passgenauen Lösungen umgesetzt werden. Kommunen und Familien sollen nicht in ein starres Schema gezwängt werden, sondern Spielräume erhalten für unterschiedliche Bedarfe, unterschiedliche Strukturen und unterschiedliche pädagogische Konzepte. Ganztag ist nicht gleich Ganztag. Wir brauchen nicht überall die gleiche Lösung, sondern gute Lösungen vor Ort. Dies kann ein gebundener Ganztag in Schulträgerschaft sein; es kann aber auch ein Netzwerk aus Schule, Verein, Kirche und Trägern sein, das gemeinsam qualifizierte Betreuung und Bildung ermöglicht.
Ganztagsbetreuung dient einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mehr Bildungsgerechtigkeit. Die reine Ausweitung der Betreuungszeiten ersetzt aber keine Bildungsqualität. Ganztag darf kein Selbstzweck sein. Er muss sinnvoll und so ausgestaltet werden, dass er funktioniert.
Ganztag muss familiengerecht, flexibel und vor allem kindgerecht sein.
Vielen Dank.
Herr Kollege Dahler, das war Ihre erste Rede im Hohen Hause. Ich gratuliere Ihnen dazu von Herzen.
Die nächste Rede hält der Abgeordnete Sebastian Maack für die AfD.