Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Jülich lagern aktuell fast 300 000 Brennelemente. Die Aufbewahrungsgenehmigung für dieses Zwischenlager ist 2013 ausgelaufen, und schon 2014 wurde die unverzügliche Räumung angeordnet. Das können wir nicht einfach so als Dauerzustand stehen lassen – weder für die Menschen vor Ort noch gegenüber unserem geltenden Recht.
Der Antrag der Linken schlägt nun vor, die Transporte nach Ahaus politisch zu unterbinden und die Abfälle dauerhaft in Jülich zu lassen, am liebsten in einem ertüchtigten oder neu gebauten Zwischenlager. Die Castortransporte quer durch Nordrhein-Westfalen werden als unnötig und unverantwortlich bezeichnet. Ich verstehe komplett, dass der Begriff „Castortransporte“ bei vielen Menschen Unbehagen auslöst: in Ahaus, in Jülich, entlang der gesamten Strecke. Es ist völlig vernünftig, dass 152 atomare Schwertransporte nicht einfach leichtfertig abgenickt werden. Das werden sie auch nicht. Wir müssen uns aber ehrlich die Gesamtlage anschauen:
Erstens. In Jülich haben wir, wie eben schon erwähnt, seit mehr als zehn Jahren einen ungenehmigten Zustand, und das in Deutschland. Es gibt eine Räumungsanordnung, die bis heute nicht umgesetzt worden ist. So zu tun, als wäre dieser Zustand einfach normal und könnte so fortgeschrieben werden, ist auf Dauer einfach nicht sicher und vor allem nicht überzeugend.
Zweitens. Für das Zwischenlager in Ahaus liegt seit 2016 eine Aufbewahrungsgenehmigung vor, die ausdrücklich auch die Jülicher Castorbehälter umfasst. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage dagegen Ende 2024 abgewiesen; die Genehmigung ist also vollziehbar. Ahaus ist also nicht einfach irgendeine spontane Idee, sondern ein Standort mit geprüfter und bestätigter Genehmigungslage.
Drittens. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat im August dieses Jahres die Beförderung der 152 Castorbehälter von Jülich nach Ahaus ebenfalls genehmigt, und zwar auf Grundlage einer gebundenen Entscheidung nach geltendem Atomrecht. Das heißt: Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Genehmigung erteilt werden. Dazu gehört ausdrücklich auch der Nachweis, dass die Transporte gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter geschützt sind. Denn grundsätzlich gilt, dass die Anforderungen an Castortransporte sehr hoch sind und nichts leichtfertig geschieht. Ende 2023 wurde daher schon ein Schwertransport mit leeren Behältern nach Ahaus unter Polizeischutz erprobt. Es ist kein experimenteller Blindflug, sondern ein streng regulierter Vorgang mit klaren Zuständigkeiten.
Gleichzeitig ist es in Deutschland auch selbstverständlich, diese Genehmigung überprüfen zu lassen. Wie auch schon zu allen anderen Verfahrensteilen, die übrigens alle am Ende positiv beschieden wurden, gibt es nun auch einen finalen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Berlin gegen den Transport an sich. Bis zur Entscheidung des Gerichts finden keine Transporte statt; das hat auch das Unternehmen zugesagt. So muss es in einem Rechtsstaat sein; dennoch muss man sich irgendwann mit dem rechtlichen Ergebnis abfinden.
Sollte das Verwaltungsgericht den Eilantrag ablehnen, spricht aus unserer Sicht nichts mehr dagegen, mit den Transporten zügig zu beginnen. Denn dann ist gerichtlich bestätigt, dass die rechtlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen eingehalten werden und man endlich den ungenehmigten Zustand in Jülich beenden kann.
Ein Wort noch zu den Kosten. Der eigentliche Kostentreiber bei hochradioaktiven Abfällen ist nicht der einzelne Transport an sich, sondern der langfristige Betrieb der Zwischenlager mit all seinen Sicherungs- und Planungsaufgaben. Drei Bundesministerien haben dem Haushaltsausschuss bereits 2022 dargelegt, dass die Verbringung der Jülicher Abfälle nach Ahaus aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen grundsätzlich vorzugswürdig ist. Ein zusätzlicher Neubau eines vollwertigen Zwischenlagers in Jülich würde Milliarden über viele Jahre binden, ohne dass sich die sicherheitstechnische Situation gegenüber einer Zwischenlagerung in Ahaus automatisch verbessern würde.
Und noch etwas: Weder Jülich noch Ahaus sind als dauerhafte Lösungen angedacht. Das Ziel bleibt es, in Deutschland ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu finden. Umso wichtiger ist es daher, die Standortsuche zu beschleunigen. Deshalb wollen wir das Standortauswahlgesetz überarbeiten. Bis dahin brauchen wir aber Zwischenlösungen, die rechtlich stabil, sicherheitstechnisch verantwortbar und vor allem finanziell darstellbar sind.
Nach allem, was vorliegt, ist die Verbringung der Jülicher Castorbehälter in ihr Zwischenlager nach Ahaus – mit seiner Kapazität, seiner bestehenden Genehmigung und den hohen Sicherheitsstandards – der sinnvollste Weg. Daher: Ja, wir brauchen keine unnötigen Transporte, wir brauchen aber die notwendigen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Harald Ebner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.