Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Die Antragsteller beklagen die Belastung für die Polizei, die durch genehmigte Transporte verursacht würde. Dabei geht die größte Gefahr für Polizeikräfte von militanten, paramilitärischen Linksextremisten aus, die landauf, landab Beamte attackieren, das Volk drangsalieren und harmlose Mitbürger einschüchtern, wie zuletzt in Gießen.
Es sind Ihre Anhänger, die rund um G7-Gipfel, Erster-Mai-Krawalle und demokratische Veranstaltungen die Gesundheit der Einsatzkräfte gefährden,
die demokratische Willensbildung unterdrücken und Eigentum unserer Bürger vernichten.
Der Antrag ist schizophren, weil er den Bundestag zur Rechtsbeugung auffordert. Obwohl der Antrag selbst klarstellt, dass die Behälter seit zwölf Jahren ohne Genehmigung in Jülich lagern, obwohl der Antrag selbst klarstellt, dass das Land NRW eine atomrechtliche Anordnung erlassen hat, die Behälter aus dem Zwischenlager zu entfernen, obwohl also eine eineindeutige Rechtsgrundlage vorliegt, die Transporte durchzuführen, will uns der Antrag zum Gegenteil anstiften. Als Argument dafür wird der Koalitionsvertrag aus NRW angeführt.
Ich erkläre es Ihnen: Wir folgen hier den Gesetzen und nicht irgendwelchen unverbindlichen Absichtserklärungen.
Die relevante Frage bezüglich dieser Transporte weigern Sie sich tatsächlich zu stellen: Warum bezahlt das eigentlich der Bund? Sie zitieren die grüne Wirtschaftsministerin Neubaur, dass die 70/30-Kostenaufteilung zwischen dem Bund und dem Land NRW bereits ein Entgegenkommen des Landes sei, da der Atommüll angeblich in der Verantwortung des Bundes entstanden sei; das wird behauptet. Prüft man aber die Eigentümerstruktur des Betreibers des Versuchsreaktors Jülich, des AVR, so stößt man auf ein Konsortium bestehend aus diversen Stadtwerken und dem Land Nordrhein-Westfalen. Nach dem Verursacherprinzip wäre also dieses Konsortium für die Rückbau- und Entsorgungskosten zuständig, nicht der Bund. Wenn also hier ein Entgegenkommen vorliegt, dann vom Bund und nicht vom Land NRW.
Fazit. Dieser Antrag ist ein schlecht gemachter Schaufensterantrag, der Probleme aufzeigt, die nicht existieren, auf dem Tisch liegende Lösungen negiert und offen zu Gesetzesbruch aufruft. Deswegen wird er natürlich abgelehnt.
Vielen Dank. – Den letzten Beitrag zu dieser Aussprache erbringt Hans Koller für die Unionsfraktion.