Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, organisierter Betrug, Cyberkriminalität, Geldwäsche: Der Einsatz gegen diese schwere Kriminalität macht Europol zum Herzstück der europäischen Sicherheitsarchitektur. Die Täter sind international vernetzt; sie nutzen offene Grenzen und digitale Räume zu ihrem Vorteil.
Wir begegnen dieser grenzüberschreitenden Kriminalität mit der engen und verlässlichen Zusammenarbeit aller EU-Mitgliedstaaten. Wir statten unsere Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden mit den notwendigen Kompetenzen und mit ausreichend Befugnissen aus, damit sie den Kampf gegen die internationale Organisierte Kriminalität aufnehmen können. Wir wollen – das haben wir im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten – eine echte europäische Sicherheitsunion.
Europol wird dafür konsequent weiterentwickelt: als zentraler Koordinierungspunkt für unsere innere Sicherheit und als Schnittstelle für den Daten- und Informationsaustausch.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das deutsche Europol-Gesetz an die bereits Mitte 2022 in Kraft getretene EU-Verordnung zu Europol an. Unser Gesetzentwurf regelt die innerstaatlichen Zuständigkeiten der Behörden von Bund und Ländern und ihr Verhältnis zueinander bei der Zusammenarbeit mit Europol.
Insbesondere wird der Kreis der berechtigten Behörden erweitert, die Daten an Europol übermitteln oder auf Europol-Daten zugreifen können, etwa auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung. Außerdem wird der volle Zugriff auf Informationen für gemeinsame operative Analysen erstmals ermöglicht.
Wir stärken damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU, wir ermöglichen eine wirksamere Bekämpfung von organisierter internationaler Kriminalität, und wir schützen den europäischen Binnenmarkt als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Ich danke Ihnen.