Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es ist bald Weihnachten. Mein kleines vierjähriges süßes Mädchen hat gerade einen Brief ans Christkind mit Wünschen zu Weihnachten geschrieben. Da stehen natürlich viele Wünsche drin, habe ich gesehen. Ich aber habe nur einen Wunsch, und mein Wunsch geht auch weder an den Weihnachtsmann noch an das Christkind: Mein Wunsch geht an unseren Finanzminister Lars Klingbeil.
Und dieser Wunsch ist, dass Sie es bitte, bitte schaffen mögen – ich weiß, Sie haben auch mindestens ein Kind, mit dem Sie bitte ganz viel Zeit verbringen –, unseren Antrag „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen“ – dieser Antrag ist gar nicht so lang – zu lesen. Das wäre total super; denn in den ersten Monaten Ihrer Amtszeit habe ich noch gar nicht so viel Sozialdemokratie in den Steuergesetzen wahrgenommen. In dem Antrag finden sich tolle Ideen,
die sowohl für mehr Gerechtigkeit sorgen würden als auch einfach nur steuersystematisch Sinn ergeben. Sie könnten damit sehr gut diese Koalition zusammenführen; denn die fünf Steuervorschläge stammen so ähnlich auch aus der Feder von Clemens Fuest, dem Chef des ifo-Instituts.
Das ist alles gar nicht so dramatisch, auch aus konservativer Sicht. Von daher: Bitte, bitte schauen Sie sich das mal an. Ich würde mich so freuen, wenn dieser Wunsch, dass Sie den Antrag lesen, dann nächstes Jahr noch darin münden würde, dass er den Bundestag in Gesetzesform erreicht. – Vielen, vielen Dank.
Gefühlt sind wir seit Jahrzehnten beim Thema Steuergerechtigkeit – und damit einhergehend auch bei der Verteilungsgerechtigkeit – immer in Grabenkämpfen unterwegs. Das ist sehr ermüdend; alle paar Monate diskutieren wir hier immer wieder über Steuergerechtigkeit, und nichts bewegt sich. Dabei gibt es auch steuersystematisch – das habe ich gerade angesprochen – Gründe, Lücken zu schließen.
Ich nenne mal so was Verrücktes wie die erweiterte Grundstückskürzung. Diese Begriffe sind oft sehr technisch, damit das auch keiner versteht und damit alles irgendwie so bleibt; denn irgendwer profitiert ja davon. Aber die erweiterte Grundstückskürzung ist eine Steuerbefreiung, die noch aus den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts stammt. Sie ist seit den Nullerjahren dieses Jahrhunderts überhaupt nicht mehr nötig, weil die damalige Doppelbesteuerung heute gar nicht mehr anfällt. Diese 1,5 Milliarden Euro sind sehr viel Geld, das durch diese Regelung den Kommunen bei der Gewerbesteuer fehlt. Da kann man einfach mal was glattziehen, endlich den Kommunen ein bisschen mehr Geld geben und mehr Systematik und mehr Gerechtigkeit im Steuersystem hinbekommen. Das ist eine der Gerechtigkeitslücken, die wir schließen wollen.
Es gibt noch ganz verrückte Dinge: 300 Wohnungen kann man einfach so steuerfrei erben. Da frage ich mich doch, wenn ich nur drei Wohnungen besitze: Warum muss ich Steuern zahlen, wenn bei 300 Wohnungen nicht mehr? – Ich besitze übrigens überhaupt gar keine Wohnung. – Das fühlt sich doch sehr ungerecht an: Wenn man ein mittelgroßes Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, dann muss man Steuern zahlen, aber ab 300 Wohnungen auf einmal nicht mehr. Es gab sogar ein Urteil des Finanzgerichts, das besagt, das sei nicht rechtens. Aber dann, lieber Herr Klingbeil, gab es aus dem BMF einen Nichtanwendungserlass, nach dem man dieses Urteil bitte nicht anwenden und mit der krassen Praxis weitermachen soll, die es ermöglicht, dass ab 300 Wohnungen keine Steuern anfallen. Das ist eine wirklich schlechte Praxis. Bitte weisen Sie an, dass das vom Finanzministerium geändert wird, oder schaffen Sie eine gesetzliche Regelung!
Natürlich geht es bei der Erbschaftsteuerreform zum Thema Gerechtigkeit um die Ausnahmen beim Betriebsvermögen. Ich weise darauf hin, dass selbst der Sachverständigenrat, die Wirtschaftsweisen, unser Gutachten und die Daten der 22 unterschiedlichen Modelle aufgegriffen hat, die wir uns angeguckt haben, um zu prüfen, wie in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation besonnen und gut damit umgegangen werden kann. Stundungen können durchaus ermöglichen, dass weiter investiert werden kann, dass Betriebe, dass Arbeitsplätze erhalten werden können.
Sie wissen alle, dass gerade vor dem Bundesverfassungsgericht von einem Mittelständler dagegen geklagt wird, dass es Ausnahmen für Erbschaften ab 26 Millionen Euro gibt. Diese Ungerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer ist sehr wahrscheinlich nicht rechtens, und da muss nachgearbeitet werden. Ich würde Sie wirklich bitten, nicht wie 2016 einen Schnellschuss zu machen, der dann wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landet, sondern sich die Daten aus unserem Gutachten anzuschauen, mit Unternehmerinnen und Unternehmern, mit kleinen wie großen Familienunternehmen zu sprechen und sich auf Grundlage von Berechnungen die Einzelfälle anzugucken, um dann zu einer guten Lösung zu kommen. Das geht, und das erwarte ich von Ihnen als Regierung und Regierungsfraktionen.
Sie müssen zum Ende kommen, bitte.
Wir tun das auch und werden Ihnen die Ergebnisse in gewohnter Manier als Serviceopposition unterbreiten.
Frohe Weihnachten!
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Christian Görke für die Fraktion Die Linke.