Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ungleichheit in Deutschland ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung, eine Herausforderung, die auch unsere Steuerpolitik betrifft,
weil sie uns immer wieder vor Augen führt, dass wir Leistungsanreize, Leistungsfähigkeit und Eigentumsschutz in ein ausgewogenes Gleichgewicht bringen müssen.
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich […] der Allgemeinheit dienen.“ Diesen Auftrag gibt uns unser Grundgesetz. Das Grundgesetz schützt Eigentum, es verpflichtet aber auch. Ich will es so deutlich sagen: Genau diesem Umstand wird das Steuerrecht in seiner geltenden Fassung auch gerecht. Die Gemeinschaft erhält regelmäßig einen hohen Anteil am Erwerb von Vermögen. Sie partizipiert an der Wertschöpfung, sie besteuert Konsum, Eigentum und Erträge.
Wenn wir darüber diskutieren, inwieweit die Steuerpolitik staatliche Einnahmen umverteilen soll, dann müssen wir uns immer auch vor Augen führen, wo Wohlstand in unserem Land geschaffen wird: Knapp 90 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen in Deutschland werden von Unternehmen getätigt. 88 Prozent aller Erwerbstätigen – das sind rund 41 Millionen Menschen in diesem Land – sind in der privaten Wirtschaft tätig. Versorgungssicherheit, Bildung, Forschung und Justiz, das ist alles wichtig in unserem Land. Aber es wird erst durch die Steuerzahlungen, die letztlich von Unternehmen generiert werden, ermöglicht. Eine Politik, die Unternehmertum fördert, ist deswegen kein Selbstzweck; sie ist Voraussetzung für das Funktionieren unserer sozialen Marktwirtschaft.
Ich will es noch einmal so deutlich sagen: Wir müssen uns auch die geopolitischen Verhältnisse anschauen. Unser Wirtschaftsmodell steht unter Druck: Strukturwandel in vielen Bereichen, eine aggressivere Zollpolitik, hohe Energiepreise, strategischer Wettbewerb mit China, und für unsere Unternehmen gelten viele Auflagen und Berichtspflichten. Vor diesem Hintergrund ist eine Politik, die auf den Fortbestand von Familienunternehmen setzt, auf jeden Fall richtig.
Vor allem geht es nicht darum, dass wir darin die Vermögensmehrung bei Einzelnen sehen. Durch den Schutz von Familienunternehmen, auch durch steuerliche Anreize, verfolgen wir die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Sicherung von Steuereinnahmen in diesem Land. Wer einen Betrieb erbt, der erbt nicht nur Vermögen, sondern auch Verantwortung in diesem Land,
Verantwortung für Arbeitsplätze, Verantwortung für Investitionen und je nach Betrieb vielleicht auch die Verantwortung für ganze geografische Regionen.
Wird der Erbe dieser Verantwortung gerecht, dann können Verschonungsregeln greifen. Diese Verschonungsregeln haben wir an klare Bedingungen geknüpft: an ein geringes Verwaltungsvermögen, an mindestens fünf Jahre Betriebsfortführung, an die Höhe von Löhnen.
Ich will es noch mal deutlich sagen: Das ist kein Steuergeschenk, über das wir reden, es ist eine Investition in die Stabilität von Unternehmen und damit auch in Arbeitsplätze in diesem Land.
Die Möglichkeit der Regel- und Optionsverschonung, die Abschmelzmodelle, die Stundung der Steuern, um Zwangsverkäufe zu vermeiden, all das verfolgt ein klares Ziel: Unternehmen sollen erhalten bleiben, und die Erbschaftsteuer, die ja in die Substanz der Unternehmen eingreift, soll so weit zurückgedrängt werden, dass Unternehmer auch nach wie vor Investitionen in ihren Unternehmen tätigen können.
Die Verschonung abzuschaffen und durch Stundungsregeln zu ersetzen, würde Arbeitsplätze gefährden und auch unsere industrielle Basis schwächen. Das kann nicht Ziel unserer Politik sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war in der vergangenen Woche im Fernsehen, beim SWR, Diskutant zum Thema „Ungleichheit und Steuern“.
Auf der einen Seite saßen ein Aktivist und eine alleinerziehende Mutter. Auf der anderen Seite saß ein Schönheitschirurg, der durch eigene Leistung Luxus aufgebaut hat, der ein teures Auto fährt, ein teures Haus hat, der aber auch ein Geschäftsmann ist, der früh Risiken übernommen und dadurch ein eigenes Unternehmen aufgebaut hat. Sein Studium hat er selbst finanziert.
An dieser Stelle hätte auch ein Familienunternehmer aus meinem Wahlkreis sitzen können, ein Handwerker, der mit 24 Jahren einen Betrieb gegründet hat, der jetzt 90 Mitarbeiter beschäftigt, ein Vater, der jeden Tag überlegt, wie er dieses aufgebaute Unternehmen an die nächste Generation weitergeben kann.
Gerechtigkeit entsteht nicht durch Gleichmacherei, sondern durch Chancen. Steuerpolitik kann diese Chancen schaffen, wenn sie Leistungen belohnt, Eigentum fördert und Investitionen zulässt und nicht behindert. Genau dafür steht die Erbschaftsteuer in der jetzigen Fassung.
Vielen Dank und schöne Weihnachten.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Christian Douglas für die AfD-Fraktion.