Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Steuern sind kein Instrument von Gesinnungspolitik, sondern der Kernbestandteil unserer Wirtschafts- und Eigentumsordnung in Deutschland. Wenn man über die Vermögensteuer spricht, dann spricht man über nichts weniger als über die Investitions- und Beschäftigungsbasis in diesem Lande. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass wir hier eher Nachholbedarf als Verlustbedarf haben.
Unser klarer Maßstab ist, dass wir Leistungsfähigkeit erhalten wollen, Investitionen ermöglichen wollen. Wir haben in den letzten Wochen diverse Pakete beschlossen, um dies zu tun. Wir wollen vor allen Dingen die Arbeitsplätze hier im Land halten und optimalerweise ausbauen. Deswegen braucht eine nüchterne Debatte die Berücksichtigung all dieser wirtschaftlichen Wirkgrößen, damit wir hier nicht einfach nur Symbolpolitik oder auch, wie in manchen Teilen und Redebeiträgen spürbar, Social-Media-Politik betreiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Zusammenspiel der Steuern ist die Grundvoraussetzung dafür, zu verstehen, warum die Vermögensteuer 1997 – natürlich aus gutem Grund – ausgesetzt worden ist. Wir haben die Einkommen-, die Körperschaft- und die Gewerbesteuer und damit eine nahezu vollständige Wegbesteuerung der Erträge. Wenn wir noch eine Vermögensteuer drauflegen würden, könnte das dazu führen – es wurde heute schon erwähnt –, dass in manchen Jahren sogar mehr Steuern gezahlt werden müssten, als Erträge da sind. Am Ende des Tages wäre das eine schleichende Enteignung, was dazu führte, dass die Betriebe nicht weiter existieren könnten oder entsprechend abwandern würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auch einmal kurz über den Spitzensteuersatz reden. Wir haben jetzt einen Spitzensteuersatz, bei dem Menschen, die noch nicht einmal 70 000 Euro im Jahr verdienen, in der Kombination von Spitzensteuersatz und Kirchensteuer bei einer Besteuerung von über 50 Prozent liegen und dann auch noch Sozialbeiträge abführen müssen. Das sind Menschen, die eine hohe Leistung erbringen in diesem Staat. Wer da noch von Gerechtigkeit spricht, der hat nicht verstanden, dass Leistung sich nicht dadurch definiert, dass man laut schreit, sondern dadurch, dass Menschen zur Arbeit gehen und diese Steuern für unser Land erwirtschaften. Denn auf den Steuern auf diese Einkommen beruht nicht zuletzt auch der Sozialstandard, den wir uns in diesem Land leisten.
Es ist auch zu beachten, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das verfassungsrechtliche Verbot einer Übermaßbesteuerung Geltung hat. Das Bundesverfassungsgericht hat uns ganz klar aufgegeben, dass die Eigentumssubstanz eben nicht angegriffen werden darf. Angesicht solcher Ideen, wie Sie sie hier wieder eingebracht haben – ich fürchte „… und täglich grüßt das Murmeltier“, dann auch nächstes Jahr wieder; ich hebe mir die Redemanuskripte einfach mal auf –, müssen wir aufpassen, dass das Eigentum, dass das Vermögen bei uns bleibt. Kapital – der Kollege hat es richtigerweise angesprochen – ist eben mobil; Kapital flieht schnell.
Unsere Familienbetriebe dagegen, unsere Landwirte können nicht wegziehen. Sie alle würden bestraft dafür, dass sie hohe Leistungen für unser Land erbringen.
Aber diejenigen, die wegziehen können, würden dies tun, sie würden den Standort verlassen. Und wir alle haben die Erfahrung gemacht, dass unser Standort derzeit nicht der beliebteste ist, weder in Europa noch sonst wo.
Diese Idee steht in einem wirklich krassen Widerspruch zu all den Maßnahmen, die wir gerade mühsam – im Übrigen in den meisten Teilen gemeinsam – zur Standortentlastung und zur Investitionsförderung treffen. Wer also Investitionen nicht nur halten will im Land, sondern auch wieder anziehen will, der muss sich darum kümmern, dass – im internationalen Vergleich – die Investoren auch einen Grund haben, nach Deutschland zu kommen. Deswegen sind wir dagegen, diese Kapitalverlagerung auch noch zu befördern.
Jetzt gibt es immer mal wieder die Idee, dass gesagt wird: Wir haben ja die Wegzugsteuer; die würde das verhindern.
Nein, das tut sie nicht. Erstens gibt es gesellschaftsrechtliche Modelle, die ermöglichen, dass der Wegzug auch ohne Besteuerung stattfinden kann. Und zum Zweiten zahlt man die Wegzugsteuer ein Mal. Die Vermögensteuer bzw. die hohe Besteuerung unserer Betriebe – bei den Personengesellschaften übrigens mit dem Einkommensteuersatz und nicht mit dem Körperschaftsteuersatz – aber kehrt jedes Jahr wieder. Das heißt: Sollten wir so etwas wirklich in Aussicht nehmen, kann das für uns bedeuten, dass wir trotz eines höheren Steuersatzes de facto eine Minderung der Steuereinnahmen bekommen. Und das können wir uns in diesem Land, wenn ich an die nächsten Haushalte denke, ganz bestimmt nicht leisten.
Vielleicht sollten wir an dieser Stelle einmal kurz das ifo-Institut bemühen. Es ist jetzt nicht dafür bekannt, dass es emotionale Äußerungen trifft, aber das ifo-Institut hat ausgerechnet: Nur acht Jahre Vermögensteuer würde eine Absenkung des BIPs um 6,5 Prozent bedeuten, 6,5 Prozent! Besser kann man ein Land nicht in die Rezession führen, und das werden wir auf keinen Fall tun.
Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen: Wir wollen die Steuerpolitik so erhalten, dass unsere Betriebe weiter Arbeitsplätze für unsere Bevölkerung bereitstellen können.
Wir wollen weiterhin, dass die Menschen nicht Ihren Sozialträumereien erliegen, –
– sondern zur Arbeit gehen und mit uns für dieses Land anpacken.
Ich danke.