Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon am Mittwoch in diesem Haus bei der Debatte um den Armuts- und Reichtumsbericht versucht die linke Seite des Hauses mit Kampfbegriffen wie „perfider Reichtum“ den Neid in der Gesellschaft anzuheizen.
Sie versuchen, hier einen künstlichen Konflikt aufzubauen: Arm gegen Reich und Reich gegen Arm. Was Sie in Wirklichkeit machen, ist, zu spalten. Sie spalten diese Gesellschaft mit dieser Debatte.
Dennoch nutze ich gerne die Möglichkeit, Ihre isolierte Betrachtung sogenannter Multimillionen- und Milliardenerben, die angeblich so gut wie keine Steuern zahlen, in einen vernünftigen Kontext zu bringen.
Bei der Erbschaftsteuer geht es eben nicht allein um die Frage des Ertrages, der im Übrigen zu 100 Prozent bei den Ländern landet,
sondern auch darum, wie wir diesen Ertrag nachhaltig generieren. Wir wollen die Substanz erhalten, wir wollen sie nicht wegbesteuern. Oder – um es einfach auszudrücken –: Es ist schon ziemlich dämlich, wenn ich die Kuh schlachte, die ich eigentlich melken will.
In den vorliegenden Anträgen der Linken und der Grünen wird vernachlässigt, dass die Erbschaftsteuer bereits heute ein sehr differenziertes Konzept aufbietet; Fritz Güntzler hat es vorhin richtigerweise geschildert. Das schließt natürlich nicht aus, dass man Gutes nicht noch besser machen kann. Wir warten ja alle auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu einer Verfassungsbeschwerde und dem Normenkontrollverfahren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir dann in 2026 als Gesetzgeber aus Karlsruhe Hausaufgaben aufbekommen. Aber eines muss dabei ganz klar sein: Der Übergang von Anteilen an Familienunternehmen oder die Übertragung von kleineren Unternehmen muss bezahlbar bleiben.
Das ist doch der Kern der ganzen Debatte. Der Kern dieser Debatte ist: Wer viele Millionen Euro auf einem Konto erbt, der zahlt doch heute schon bis zu 50 Prozent Erbschaftsteuer.
Wenn Sie von den Linken hier pauschal behaupten, Erbschaften und Schenkungen ab 20 Millionen Euro würden niedriger besteuert als kleine Erbschaften, dann stimmt das einfach nicht. Das ist blanker Populismus. Es ist nicht richtig.
Den Unterschied macht doch das Betriebsvermögen. Und hier gilt: Der betrieblich gebundene Kern des Vermögens muss privilegiert bleiben,
nicht aus Jux und Dollerei und nicht, weil wir irgendwelchen Lobbyisten auf den Leim gehen, sondern zum Schutz und Erhalt von Unternehmensstrukturen, von Unternehmenssubstanz, von Arbeitsplätzen und von Wirtschaftskraft. Darum geht es im Kern.
Änderungsbedarf sehe ich deswegen zum Beispiel bei der Bewertung des Betriebsvermögens. Die aktuelle Bewertung von Unternehmensanteilen wirkt oft wie ein Zerrbild. Die derzeitigen Regelungen führen in der Praxis regelmäßig zu gravierenden Überbewertungen. Was wir hier eigentlich bräuchten, wäre eine handhabbare, eine sachgerechte Berücksichtigung etwa von Verfügungsbeschränkungen. Der jetzt gewählte Substanzwert im Bewertungsgesetz sollte durch einen vernünftigen, betriebswirtschaftlich anerkannten Liquidationswert ersetzt werden.
Aber auch abseits des betrieblichen Vermögens gibt es Verbesserungsbedarf. Die vergangenen Jahre haben eine erhebliche Inflation gesehen. Doch seit über 15 Jahren wurden die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht mehr angepasst. Das führt zu einer schleichenden Erhöhung der Substanzbesteuerung und immer weiterem, tieferem Eingriff in das familiäre Kernvermögen. Deshalb ist aus meiner Sicht eine Erhöhung der Freibeträge nach über 15 Jahren überfällig.
Was wir jedenfalls nicht brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer, sind Neiddebatten. Wir brauchen keinen spalterischen Ungleichheitsdiskurs, sondern eine Erbschaftsteuer, die Familien schützt, Betriebe erhält und gesellschaftliche Verantwortung stärkt.
Genau aus diesem Grund sind Ihre Anträge heute abzulehnen.
Dennoch wünsche ich Ihnen eine besinnliche und frohe Weihnachtszeit.
Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Karoline Otte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.