Vielen Dank. – Herr Dobrindt, Sie haben die Migrationswende angesprochen, und ein Teil davon sind ja Ihre Zurückweisungen an der Grenze. Sie haben das großspurig mit einer Notlage begründet. Nach Artikel 72 AEUV würden die Voraussetzungen vorliegen, dass man diese Zurückweisungen an den Grenzen durchführen kann. Sie konnten uns hier im Plenum aber niemals die Voraussetzungen subsumieren. Sie haben gesagt: Es sind zu viele Menschen, die nach Deutschland kommen. Jetzt haben Sie gerade hier präsentiert, dass kaum noch Geflüchtete nach Deutschland kommen.
Ich frage Sie: Können Sie mir jetzt sagen, ob diese Notlage noch besteht? Liegen die Voraussetzungen von Artikel 72 AEUV überhaupt noch vor?
Frau Kollegin, die Zeit.
Können Sie diese Zurückweisungen überhaupt noch durchführen?