Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ungefähr zwischen 1850 und dem Jahr 2000 war der Wolf bei uns ausgerottet. Jetzt ist er zurück in Deutschland. Das ist eine Erfolgsgeschichte des Natur- und Artenschutzes.
Zugleich steht der Wolf für sehr emotional geführte Debatten. Zwischen Angst und Idealisierung, zwischen Existenzsorgen und Symbolpolitik droht oft das verloren zu gehen, was wir hier eigentlich brauchen: Sachlichkeit, Verantwortung und Ausgleich. Denn beides ist richtig: Der Wolf ist ein beeindruckendes Wildtier und ein fester Bestandteil unserer heimischen Biodiversität; er gehört hierher. Und genauso stimmt es, dass seine Rückkehr reale Konflikte mit sich bringt, insbesondere für Weidetierhalter/-innen, die mit ihrer Arbeit unsere Kulturlandschaften erhalten, Artenvielfalt sichern und Küsten wie Almen schützen.
Genau hier setzt der heute vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Er ist kein Sieg der einen Seite über die andere. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium legen ein Ergebnis vor, das im Spannungsfeld zwischen dem Schutz einer geschützten Art und den berechtigten Anliegen der Weidetierhaltung erarbeitet wurde.
Für uns als SPD ist klar: Herdenschutz bleibt das zentrale Instrument.
Zäune, Herdenschutzhunde, Beratung und Förderung sind und bleiben der wirksamste Schutz für Weidetiere. Wo Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, gehen Risszahlen deutlich zurück, auch bei steigenden Wolfsbeständen. Deshalb ist es richtig, dass wir die Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ überprüfen und verbessern wollen.
Genauso wie sich die Wolfspopulationen in Deutschland sehr unterschiedlich verteilen, ist der effektive Herdenschutz auch nicht überall möglich. In steilen Almen, auf Deichen oder in besonders schwierigen Lagen stoßen Tierhalter/-innen an Grenzen, trotz großer Anstrengungen. Deshalb ist es notwendig, dass Wölfe künftig schneller, rechtssicher und pragmatisch gejagt werden können, wenn sie wiederholt Herdenschutz überwinden. Das schützt Weidetiere, entlastet Betriebe und schafft Akzeptanz im ländlichen Raum, ohne den Artenschutz aufzugeben. Denn eines gilt unverändert: Der Wolf bleibt eine geschützte Art. Der günstige Erhaltungszustand ist und bleibt Maßstab allen Handelns, so wie es das europäische Naturschutzrecht vorgibt. Bestandsmanagement heißt nicht Rückkehr zur Verfolgung, sondern verantwortungsvolle Steuerung dort, wo es nötig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen diese Debatte befrieden, indem wir aufhören, den Wolf gegen die Weidetierhaltung auszuspielen.
Dieser Gesetzentwurf stärkt den Herdenschutz, schafft Rechtssicherheit und hält am Schutz des Wolfes fest.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, vor allem auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Harald Ebner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.