Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von verschiedenen Umweltverbänden und von den Linken bis zu den Grünen wird immer wieder behauptet, es bräuchte nur genügend Herdenschutzhunde, genügend Zäune,
genügend Beratungsangebote, genügend Monitoring, genügend Interventionsteams und genügend Entschädigungszahlungen, dann könnten sich schon alle Weidetierhalter mit der Ausbreitung des Wolfes arrangieren. Meine Damen und Herren, als Weidetierhalter kann ich Ihnen sagen: Das hat mit der praktischen Realität der Weidetierhalter in Deutschland nichts zu tun.
Einen Herdenschutz, der überall funktioniert, gibt es schlicht und ergreifend nicht. Ja, in einigen Regionen kann es funktionieren. Frau Mackensen-Geis, Sie haben es eben angesprochen. In dünnbesiedelten Regionen wie Brandenburg, die flach sind, wo die durchschnittliche Größe eines Schlages mit 50 Hektar annähernd so groß ist wie die durchschnittliche Gesamtbetriebsgröße in Deutschland, kann das in der Tat funktionieren, wenn auch dort mit großem Aufwand. Da kann ich wolfssichere Zäune bauen, da kann ich Herdenschutzhunde einsetzen. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel.
Ich beispielsweise komme aus dem hessischen Hinterland, einem schönen Mittelgebirgsstandort, dicht besiedelt, viele Berge, viele Straßen, und die durchschnittliche Schlaggröße liegt deutlich unter 1 Hektar. Da können Sie keine Herdenschutzhunde einsetzen, und da können Sie auch keine wolfssicheren Zäune bauen, jedenfalls nicht mit einem vertretbaren Aufwand. Und so gibt es viele Regionen in unserem Land.
Meine Damen und Herren links von mir, Sie haben beim Thema Wolf einfach eine romantische Vorstellung von Natur und Wildnis, die mit der Realität nicht das Geringste zu tun hat. Das zeigen auch Ihre Entschließungsanträge.
Der Wolf ist längst – wir haben es heute schon oft gehört – keine streng zu schützende Art mehr. Deswegen ist es richtig und überfällig, ihn in das Jagdgesetz aufzunehmen. Es braucht ein streng geregeltes Management, ein Management, das die Interessen des Artenschutzes berücksichtigt – ja! –, aber eben auch die berechtigten Interessen der Landwirte und der Menschen im ländlichen Raum. Denn eines ist klar: Ohne praktikable Lösungen verlieren wir sonst nach und nach die Weidehaltung in unserem Land, und damit verlieren wir auch Biodiversität, Kulturlandschaften und die regionale Landwirtschaft.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat einige Schwachstellen – mein Vorredner hat es gesagt –, daher unser Entschließungsantrag. Wir werden dem Gesetzentwurf aber zustimmen. Denn nachdem die vorherigen Bundesregierungen das Problem lange geleugnet haben, geht es jetzt zumindest ein Stück weit in die richtige Richtung. Deswegen werden wir zustimmen.
Vielen Dank.
Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Artur Auernhammer.