Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland steht nicht nur für einen erfolgreichen Artenschutz, sondern hat auch zu Konflikten im ländlichen Raum geführt. Das Leid von Weidetieren, die häufig im Blutrausch der Wölfe gerissen werden, hat mit Tierschutz nichts mehr zu tun.
Angesichts des Rissgeschehens – im Jahre 2024 wurden immerhin 4 300 Risse bestätigt –, aber auch der wachsenden Wolfspopulation – ein Plus von 30 Prozent pro Jahr – ist es mehr als notwendig, den Schutz von Wölfen einerseits und den Schutz von Weidetieren andererseits in eine neue Balance zu bringen. Deshalb nehmen wir den Wolf ins Bundesjagdgesetz auf.
Künftig kann der Wolf bei günstigem Erhaltungszustand seiner Population auf Grundlage revierübergreifender Managementpläne nach regionalen Erfordernissen bejagt werden. Die Bejagung soll künftig praktikabel, aber auch rechtssicher erfolgen. Deshalb stellen wir sicher, dass Problem- und Schadwölfe unabhängig vom Erhaltungszustand der Population entnommen werden können. Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Managementpläne haben keine aufschiebende Wirkung, und Verzögerungen durch langwierige Gerichtsverfahren sollen endlich der Vergangenheit angehören.
Erleichterungen gibt es auch in Weidegebieten, die aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten nicht eingezäunt werden können, zum Beispiel auf Deichen und auf Almen. In solchen Gebieten ist präventiver Herdenschutz nur sehr eingeschränkt möglich. Auch dort kann unabhängig vom Erhaltungszustand künftig eine Bejagung erfolgen.
Mit diesen Neuregelungen wollen wir die Weidetiere besser schützen. Weidetierhaltung dient nicht nur dem Tierwohl, sondern leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft, zum Erhalt von Ökosystemleistungen, aber auch dazu, den Hochwasserschutz zu gewährleisten.
In unserer Entschließung betonen wir daher mit Nachdruck, dass der präventive Herdenschutz weiterhin sehr wichtig ist. Denn eines muss klar und auch an dieser Stelle ausgesprochen sein: Die Bejagung von Wölfen ist kein Ersatz für den präventiven Herdenschutz, sondern eine sinnvolle Ergänzung dazu.
In der Sachverständigenanhörung wurde der Gesetzentwurf sehr gelobt.
Diesem Lob möchte ich mich vollumfänglich anschließen und mich bedanken: zum einen bei Bundesminister Alois Rainer, zum anderen bei Bundesminister Carsten Schneider, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen in der Koalition, und zwar sowohl im Agrarbereich wie auch im Umweltbereich. Dieses Gesetz zeigt: Es kann sehr viel Gutes entstehen, wenn Agrarpolitik und Umweltpolitik konstruktiv zusammenarbeiten.
Es geht bei diesem Gesetz nicht darum, dass es Gewinner oder Verlierer gibt – das ist gar nicht das Ziel –, sondern es geht um einen fairen Ausgleich zwischen Weidetierhaltung einerseits und Wolfsschutz andererseits. Vor allem aber ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt, um den Konflikt um den Herdenschutz und den Wolfsschutz im ländlichen Raum zu befrieden. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Als nächstem Redner darf ich Peter Felser für die AfD-Fraktion das Wort erteilen.