Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns alle eint, dass wir Menschen in Arbeit bringen wollen. Wir fördern sie und fordern sie. Wir tun alles dafür, sie so gut wie möglich zu vermitteln. Und wir erwarten gleichzeitig, dass sie alles dafür tun, ihre Arbeitslosigkeit zu überwinden.
Beides gehört für uns zusammen. Deshalb machen wir mit diesem Gesetz eigentlich nur eine einzige Sache: Wir stärken die Verbindlichkeit zwischen Jobcentern und arbeitslosen Menschen.
Wir können uns alle Maßnahmen, Menschen in Arbeit zu bringen, schenken, wenn es diese Verbindlichkeit nicht gibt. Denn was soll denn ein Jobcentermitarbeiter machen, wenn der Arbeitslose nicht zum Termin erscheint? Wie soll denn ein Kooperationsplan entstehen, wenn man nicht miteinander spricht? Wie soll denn jemand in Arbeit vermittelt werden, wenn er sich dauerhaft entzieht?
Die Antwort ist ganz einfach: Es geht so nicht.
Deshalb sind Regeln und das Durchsetzen von Regeln keine Schikane oder Gängelung, sondern gelebte Alltagsrealität. Jeder von uns kennt das doch:
Wer unentschuldigt zur Arbeit nicht erscheint, der riskiert eine Abmahnung. Wer als Schüler nicht in der Schule erscheint ohne Entschuldigung,
der kriegt einen Eintrag ins Klassenbuch. Und selbst wir alle hier im Bundestag kriegen Abzüge, wenn wir nicht an den Abstimmungen teilnehmen; darauf hat die Präsidentin ein Auge – zu Recht, liebe Freundinnen und Freunde, meine Damen und Herren.
Deshalb sage ich Ihnen ganz offen, dass Regeln und die Durchsetzung von Regeln elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaates sind.
Wir werden mit diesem Gesetz dem Rechtsempfinden der Menschen wieder Rechnung tragen. Denn wenn geltendes Recht und das gesellschaftliche Gerechtigkeitsempfinden zu lange auseinanderklaffen,
dann gefährdet das die Legitimität und die Akzeptanz des Rechtsstaates und ist Wasser auf die Mühlen der Extremen in diesem Land. Das müssen wir verhindern!
Wenn wir das Rechtsempfinden wieder gestärkt haben, dann müssen wir daran arbeiten, dass der Sozialstaat wieder wirksamer wird. Das heißt, wir müssen an die Transferentzugsraten ran. Konkret heißt das: Habe ich am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche, wenn ich mehr arbeite? Heute heißt die Antwort: leider nicht. Das muss sich ändern.
Wir müssen an die Arbeitsvermittlung rangehen, also: Hat der Jobcentermitarbeiter die Freiheit und die Zeit, sich ausreichend um Arbeitsvermittlung zu kümmern?
Die Antwort heute lautet: leider nicht ausreichend. Das muss besser werden. Und wir müssen an die Regelvereinfachungen ran, also: Können wir mit Pauschalierungen unnötige Bürokratie abbauen? Das tun wir heute nicht. Es wäre machbar, also lasst es uns machen! Ich bin dankbar, dass wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben und das als zweiter Schritt kommt, wenn wir dieses Gesetz verabschiedet haben.
Wenn wir das Rechtsempfinden in diesem Land gestärkt und den Sozialstaat wieder wirksamer gemacht haben, dann machen wir wieder eine Sozialpolitik, auf die die Menschen setzen können. Die vorliegende Reform bedeutet keinen Sozialstaatskahlschlag, sondern sie bewegt sich im Rahmen des Verfassungsrechts.
Und es gibt hier auch keinen bei uns, der behauptet hat, dass wir eine Einsparorgie auf dem Rücken der Ärmsten machen.
Wir werden keine Milliarden einsparen, indem wir nur sanktionieren. Aber wir sparen Milliarden ein, wenn wir Menschen in Arbeit bringen.
Wenn wir 100 000 Menschen in Arbeit bringen, dann hat der Staat unterm Strich 3 Milliarden Euro mehr, und das muss unsere Anstrengung wert sein.
Unser Anspruch ist nicht, die Menschen im Sozialstaat zu verwalten, sondern sie wieder zu befähigen, auf eigenen Beinen zu stehen.
Deshalb freue ich mich auf die Beratungen zu diesem Gesetz.
Herzlichen Dank.