Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es heute nicht nur um die erste Beratung der neuen Grundsicherung, sondern auch um den Rechtskreiswechsel der Ukrainer von der Grundsicherung ins Asylbewerberleistungsgesetz. Seit dem russischen Angriffskrieg haben in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz gefunden. Viele arbeiten, zahlen ein, lernen Deutsch, sind Teil unserer Gesellschaft geworden. Das verdient Anerkennung. Es ist auch ein Erfolg der Kommunen, der Ehrenamtlichen und der Unternehmen.
Gleichzeitig gilt: Ein solidarischer Staat braucht nachvollziehbare Regeln, die tragfähig sind – auch für die Akzeptanz vor Ort. Mit diesem Rechtskreiswechsel setzen wir eine Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages um und stellen für neu einreisende Schutzberechtigte die Gleichbehandlung mit anderen Schutzsuchenden wieder her.
Wer nach dem 1. April 2025 zu uns gekommen ist, erhält bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Dabei sind für mich drei Dinge wichtig:
Erstens. Es bleibt beim sofortigen Arbeitsmarktzugang, und der Anspruch auf Gesundheitsversorgung wird angepasst. Zugleich ist klar, dass sich mit dem Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz der Leistungsrahmen verändert und die begonnenen Verfahren sauber in Übergangsregeln abgesichert werden müssen.
Neu ist, dass sich arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte unverzüglich um Arbeit bemühen müssen.
Wer das nicht tut, soll zu einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. Wenn fehlende Sprachkenntnisse die Vermittlung verhindern, soll die Verpflichtung zum Integrationskurs erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein klares Signal: Schutz ja, aber auch Mitwirkung, und zwar ab dem ersten Tag.
Zweitens. Der Stichtag muss im Vollzug rechtssicher funktionieren. Der Gesetzentwurf knüpft deshalb nicht an eine Einreise an, sondern an die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder bei Beantragung an die erstmalige Ausstellung der entsprechenden Fiktionsbescheinigung.
Das ist juristisch sauber und praxistauglich.
Und drittens. Wir müssen die Umsetzung für Länder und Kommunen beherrschbar machen, gerade im ländlichen Raum wie bei mir im Osnabrücker Land mit eher niedrigen Fallzahlen. Der Entwurf sieht Übergangsregeln vor, damit laufende Bewilligungen nicht massenhaft aufgehoben werden müssen und damit keine Leistungslücken entstehen. Zwischen Verkündung und Inkrafttreten ist ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung vorgesehen.
Aber wir müssen uns auch ehrlich machen und ehrlich sein: Es gibt Mehrbelastungen bei Ländern und Kommunen, sowohl finanziell als auch administrativ.
Der Gesetzentwurf beziffert die Mehrausgaben für Länder und Kommunen und benennt den zusätzlich laufenden Erfüllungsaufwand. Gleichzeitig entstehen im System der Grundsicherung Minderausgaben. Daraus folgt ein klarer Auftrag: Die zugesagte Entlastung muss so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich auch bei den Kommunen ankommt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befürworten diesen Entwurf, weil er Ordnung schafft, Integration einfordert und wir zur Regelanwendung zurückkehren. Für neu einreisende Schutzberechtigte endet damit der Sonderweg, der 2022 als Ausnahmeregelung eingeführt wurde. In den Beratungen werden wir darauf dringen, dass die Schnittstellen zur Arbeitsvermittlung reibungsarm laufen und dass Bund, Länder und Kommunen bei den Kosten fair miteinander umgehen.
Packen wir es an!