Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste auf den Tribünen! Wir sehen hier mal wieder: Die AfD verweigert sich einfach der Aufgabe, Datennutzungen und Datenzugänge ordentlich zu regeln. Das ist ein bisschen komplizierter und komplexer. Das dann gleich als „Bürokratiemonster“ abzustempeln, ist ein Vorgehen, das von der AfD immer wieder gern kommt. Sie entwirft Horrorszenarien, und am Ende wird nichts geregelt. Denn das ist es, was den großen Techkonzernen in den USA am meisten hilft. Die Verbindungen kennen wir ja zur Genüge. Von daher muss ich einfach sagen: Es war schon sehr trostlos, Herr Kaufmann, Sie hier zu hören, ohne Vorschläge, ohne eigene Initiativen.
Meine Damen und Herren, heute Morgen haben viele von uns schon Daten erzeugt, ohne darüber nachzudenken: Die Smartwatch hat den Puls gemessen, die Waschmaschine hat den Stromverbrauch berechnet, und der Sprachassistent hat das Wetter vorgelesen. Die Frage ist aber: Wem gehören diese Daten eigentlich, den Menschen, die das Gerät nutzen, oder dem Konzern, der das Gerät oder die Software liefert? Genau diese Frage beantwortet der EU Data Act.
Seit September 2025 finden nun die meisten Regeln dieses Data Acts in der Praxis Anwendung. Es ist ein zentrales Versprechen Europas für einen fairen Zugang zu Maschinendaten, für mehr Wettbewerb in der Cloud, für stärkere Rechte für Nutzerinnen und Nutzer von vernetzten Produkten und für neue Chancen für Mittelstand, Start-ups und Forschung. Kurz: Der Data Act ist ein gutes digitalpolitisches Regelwerk. Er bringt Datenschutz, Innovation und Wettbewerb in ein sorgfältiges Gleichgewicht.
Dieses Gleichgewicht droht auf europäischer Ebene derzeit zu bröckeln. Das erkennt man, wenn man sich ansieht, was im Digital-Omnibus teilweise drinsteht – nicht nur in Bezug auf den Data Act.
In dieser ganzen Debatte sollten wir nicht vergessen, wie hart um diese europäischen Regelwerke, den AI Act, die DSGVO und den Data Act, gerungen wurde und wie stark die EU weltweit hier als Vorreiter gilt. Andere Länder ziehen da nach und sehen in diesen EU-Regelwerken ein klares Vorbild. Wir als SPD sagen deswegen klar: Wir sind bereit, Harmonisierungen und Klarstellungen in den verschiedenen Digitalregelwerken voranzubringen und auch an der einen oder anderen Stelle nachzubessern. Aber zentrale Schutzmaßnahmen dürfen nicht einfach unter dem Deckmantel der Vereinfachung relativiert werden. Dagegen sperren wir uns. Die digitalen Grundrechte sind unbedingt zu schützen.
Ein Beispiel, wo wir uns ein Nachsteuern anschauen müssen: beim Data Act etwa bei der Frage, ob die Vorgaben des Data Acts die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zwischen Unternehmen als Geschäftspartner so regeln, dass sie einerseits Datenzugänge ermöglichen, aber andererseits Geschäftsmodelle nicht ad absurdum führen.
Meine Damen und Herren, neben dieser Debatte zum Digital-Omnibus gilt es aber eben auch, auf nationaler Ebene jetzt das vorliegende Durchführungsgesetz zügig im Bundestag zu beschließen.
Gut ist, dass die Bundesnetzagentur – der Minister hat es erläutert – als zentrale Anlaufstelle dienen soll. Ein Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher: Das ist richtig und sinnvoll und aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger gedacht.
Im parlamentarischen Verfahren sollten wir uns noch anschauen, ob wir konkretisieren können, dass die BNetzA während der gesamten Dauer eines Beschwerdeverfahrens als Ansprechpartner gilt. Das hat sich in anderen Bereichen schon als sehr gut erwiesen. Und wichtig wird sein, die BNetzA auch mit den angemessenen Ressourcen auszustatten. Da dürfen wir nicht pauschal aus dem Gedankengang der Verschlankung ansetzen, sondern müssen wirklich gucken, die Struktur so aufzusetzen, dass sie funktioniert.
Die Kritik hinsichtlich der BfDI als alleinige Datenschutzaufsichtsbehörde, die zu hören ist, hat der Minister angesprochen. Den Bereich personenbezogener Daten gesondert zu regeln, ist richtig. Ein enges Abstimmen zwischen der BfDI und der BNetzA wird da ganz essenziell sein.
Und wir müssen eben auch schauen, dass wir hier im Zusammenspiel mit den Landesdatenschutzbehörden, die eben im Rahmen der DSGVO zuständig sind, keine unnötigen Überschneidungen und keine fragmentierten Zuständigkeiten schaffen. Deswegen werden wir uns die Stellungnahmen dazu in den Gesprächen im weiteren Verlauf ganz genau anschauen und sie überprüfen. Darauf freuen wir uns.
Vielen herzlichen Dank.