Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Wildberger! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier heute, Freitag um 9 Uhr, über Daten und Datennutzung zu sprechen, erscheint auf den ersten Blick vielleicht trocken, aber das ist es nicht.
Die Nutzung von Daten ist in Wahrheit eine große geopolitische Machtfrage unserer Zeit. Es geht darum, wer die Daten hat, wie sicher sie sind, wer auf sie zugreift, und auch, wer diesen Zugriff verhindern kann.
Das fängt bei den Datenkabeln in der Tiefsee an und geht bis zur Satellitenkommunikation im All. Aber es betrifft auch die digitalen Daten, die eine vernetzte Insulinpumpe oder ein Blutdruckmessgerät erhebt. Wir erzeugen unaufhörlich Daten in Autos, Smartphones oder auch Smarthomes. Wer von Ihnen heute Morgen schon seine Joggingstrecke mit der Smartwatch getrackt hat, seine Heizung mit dem Smartphone eingeschaltet hat oder sein Auto geladen hat, der hat allein bis zur Plenarsitzung geschätzt schon mehr als 20-mal seine Daten geteilt.
Daten offenbaren alles über uns Menschen, und deswegen sind sie auch Machtinstrumente, ob sie nun einen direkten Bezug auf uns ermöglichen oder auch nur dadurch, dass man sie miteinander kombiniert. Die Verfügbarkeit und der Schutz dieser Daten sind nicht nur eine Frage der Regulierung, sondern auch eines starken europäischen Markts, der Innovation und Fortschritt fördert.
Aber nur wer Zugang zu diesen Daten hat, kann auch an diesem Fortschritt teilhaben. Genau darum geht es bei diesen beiden Datengesetzen, über die wir heute beraten.
Der Data Act gibt uns Menschen ein Stück Entscheidungsmacht über unsere erzeugten Daten zurück. Ich kann entscheiden, dass die Werkstatt Daten aus meinem Auto zur Reparatur verwenden kann, aber auch, dass ein Start-up diese Daten für die Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens nutzen kann. Mithilfe der Daten aus der elektrischen Zahnbürste können Ersatzteile entwickelt, aber auch die Forschung zu Zahngesundheit oder Karies unterstützt werden. Die Daten aus dem digitalen Blutdruckmessgerät können zur Forschung an Herzkrankheiten verwendet werden.
Dank des Data Acts können wir Daten aber auch von einer Cloud in die andere transferieren, und das ist nicht nur praktisch, sondern ein zentraler Baustein für unsere digitale Souveränität.
Wir verringern damit die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern, entscheiden selbst über unsere digitalen Ressourcen und stärken damit auch den Wettbewerb.
Der Data Governance Act geht weitere Baustellen an. Viele sensible, aber wichtige Daten bleiben ungenutzt, weil öffentliche Stellen, Unternehmen und Organisationen nicht sicher sind, wie sie diese Daten teilen können. Das Gesetz beschreibt jetzt nicht nur, wie man diese Daten teilen kann, es schafft auch die Infrastruktur für neutrale Vermittler und gemeinwohlorientierte Datennutzung. Beispielsweise ist das schnelle Teilen von Echtzeitdaten in Katastrophenfällen wie Waldbränden oder Hochwasser ein Gamechanger für unsere Rettungskräfte, und es ist für mich unerklärlich, wie man dagegen sein kann.
Darüber, ob diese Verordnungen am Ende wirklich unseren Unternehmen und unserer Gesellschaft helfen oder doch nur chinesische Großkonzerne davon profitieren, entscheidet jetzt die nationale Durchführung. Denn für unsere Unternehmen ist entscheidend, ob es klare Ansprechpartner, Rechtssicherheit und Unterstützung gibt. Deswegen muss die nationale Durchführung auch gezielte Unterstützung durch Kampagnen und Schulungen für kleine Unternehmen einplanen. Gibt es die nicht, stärken wir mit den Gesetzen nur die Starken.
Es ist gut, dass der Entwurf mit der Bundesnetzagentur eine einheitliche Aufsichtsbehörde vorsieht; aber die Bundesnetzagentur muss auch die ausreichenden Ressourcen und das Personal bekommen. Die veranschlagten Mittel halte ich bisher nicht für ausreichend; denn wir lernen auch gerade beim Digital Services Act: Wir brauchen nicht nur eine einheitliche Stelle, es muss am Ende auch jemand ans Telefon gehen.
Kritisch sehe ich auch, dass die Bundesregierung plant, die Zuständigkeit für den Datenschutz beim Data Act zentral an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu übertragen. KMU müssten sich für DSGVO-Fragen, wenn es also um den Schutz personenbezogener Daten geht, an die Landesdatenschutzbeauftragten wenden, für Fragen, die den Data Act betreffen, aber an die BfDI. In der Praxis, in der wir ja Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheit verhindern wollen, lässt sich das nicht immer sauber trennen. Wir dürfen die Stärke der Landesdatenschutzbeauftragten als etablierte Ansprechpartner vor Ort nicht verschenken. Daher werden wir uns jetzt auch im weiteren Verfahren und in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass sich die Durchführungsgesetze an den Bedarfen unserer Unternehmen und auch des europäischen Markts orientieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, faire Datennutzung ist eine Gestaltungsfrage unserer Zukunft und keine technische Spielerei. Der Data Act und der Data Governance Act geben uns die Werkzeuge, Macht fair zu verteilen, den Markt zu stärken, Vertrauen herzustellen und unsere digitale Souveränität zu sichern. Nutzen wir sie!
Vielen Dank.