Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute vorliegenden Gesetze verfolgen ein klares Ziel: Daten sollen nicht nur wenigen großen Konzernen nutzen, sondern der gesamten Gesellschaft, den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dem Mittelstand, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand; das ist für uns der richtige Weg.
Und zu der Rede der AfD, die ich heute gehört habe, mit dem Zitat „Der Markt regelt das“, kann ich nur sagen: Über solche Aussagen freuen sich die Techkonzerne und die US-Administration. Die europäische Souveränität landet mit dieser Haltung auf deren Speiseplan. Das kann nicht der richtige Weg sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir unterstützen das zentrale Ziel des Data Acts, einen fairen und wettbewerbsfähigen europäischen Binnenmarkt für Daten zu schaffen und das volle Potenzial ungenutzter Daten, insbesondere im industriellen Sektor, auszuschöpfen. Zugleich regelt dieser Data Act erstmals klar, in welchen Fällen der Staat im öffentlichen Interesse auf Unternehmensdaten zugreifen kann; dazu haben wir heute eine Fülle von Verschwörungsmythen gehört.
Das betrifft insbesondere Krisensituationen, etwa Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Waldbrände, aber auch großangelegte Cyberangriffe. Das ist ein wichtiger Schritt. Denn in solchen Fällen kann eine bessere Datenlage dazu beitragen, schneller zu reagieren, Schäden zu begrenzen und im Zweifel Menschenleben zu retten. Für eine moderne, handlungsfähige Verwaltung ist das eine große Chance. Wir vertrauen jedenfalls dem demokratischen Staat, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Als SPD-Fraktion begrüßen wir für den Data Act ausdrücklich, dass die BNetzA als zentrale Aufsichtsbehörde vorgesehen ist; dafür haben wir uns auch in der letzten Legislaturperiode eingesetzt. Ebenso wichtig ist – das ist heute angeklungen –, dass bei Fragen des Datenschutzes die besondere Expertise der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingebunden wird. Entscheidend wird sein, dass die Zusammenarbeit zwischen der BNetzA und der BfDI für die Praxis klar geregelt wird und effizient und widerspruchsfrei funktioniert, damit Unternehmen wie öffentliche Stellen Entscheidungen schnell bekommen und keine unnötigen Reibungsverluste entstehen.
Positiv bewerten wir zusätzlich, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung – Herr Minister Wildberger hat es gesagt – bewusst auf Gold-Plating verzichtet. Statt auf neue Bürokratie setzen wir auf Beratung der Unternehmen, auf Serviceorientierung und den gezielten Aufbau digitaler Fachkompetenz bei den zuständigen Behörden.
Doch fairer Zugang zu Daten alleine wird nicht ausreichen. Wir müssen auch die Spielregeln und die Infrastruktur dafür schaffen, dass Daten sicher, vertrauenswürdig und rechtsklar geteilt werden können. Genau das leistet das Daten-Governance-Gesetz.
Viele Behörden verfügen schon heute über wertvolle Daten aus Verkehr, Umwelt, Gesundheit oder Energie, dürfen diese aber aus guten Gründen nicht einfach weitergeben. Das Daten-Governance-Gesetz schafft hierfür sichere und klare Verfahren. Es ermöglicht die rechtssichere Weitergabe auch geschützter Daten, es regelt sogenannte Datenvermittler und schafft erstmals einen Rahmen für freiwillige Datenspenden für das Gemeinwohl, den sogenannten Datenaltruismus. So können staatliche Entscheidungen stärker auf verlässlichen Daten beruhen. Mit dem heutigen Durchführungsgesetz schaffen wir die nationalen, organisatorischen und verfahrensrechtlichen Grundlagen dafür.
Wir wollen, dass Daten nicht nur wenigen nützen, sondern vielen. Dafür setzen wir heute mit diesen beiden Gesetzen den richtigen Rahmen. Entscheidend ist nun, dass dieser Rahmen wirksam um- und durchgesetzt wird.
Vielen Dank.