Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch über den Grünenantrag sprechen, und ich freue mich, dass ihr einen Antrag eingebracht habt; denn von einigen Rednern, die vor mir gesprochen haben, erwarte ich keinen Antrag. Es ist gut, im Plenum über solche Anträge zu reden. Und von daher: Danke. Zum Parlamentarismus gehört eben auch, dass wir uns Anträge anschauen, dass da Ideen diskutiert werden, und zwar sachlich und fachlich diskutiert werden, aber nicht so, wie die AfD es eben getan hat mit beleidigenden Aussagen. Von daher ist es schon toll, dass ihr das gemacht habt.
Euer Antrag drückt aus, für Gerechtigkeit und Fairness zu stehen. Ich finde es aber nicht fair, dass ihr sagt, die Gebühren könnten sozusagen bis ins Unendliche angehoben werden, weil es da keine Grenze gäbe. Gebühren sollen eigentlich dazu dienen, dass die Parkraumbewirtschaftung in der Verwaltung kostenmäßig ausgeglichen ist und nicht dazu, dass die Kassen entsprechend gefüllt werden, um Dinge zu finanzieren, über die man sich vielleicht woanders nicht einigen kann.
Wir müssen auch zwischen den Anwohnerparkausweisen in Relation zu den Parkgebühren unterscheiden. Das wurde eben alles ein bisschen durcheinandergebracht, und Kollege Truels Reichardt hat es ja schon gesagt, dass wir auch jetzt zukünftig eben andere dort mit dem Parkausweis, mit dem Anwohnerausweis reinbringen möchten.
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage von Bündnis 90/Die Grünen gestatten?
Ja. – Ich habe bloß noch 36 Sekunden. Ich wollte noch viel mehr sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Zwischen „keine Obergrenze“ und der aktuell herrschenden 30-Euro-Obergrenze liegt ja ein ziemlich großer Spielraum. Halten Sie es für richtig, dass der Bund eine Gebührenobergrenze von 30 Euro festsetzt, obwohl in vielen Kommunen vor Ort darüber gesprochen wird, dass der öffentliche Raum mehr wert ist, und die Kommunen selber andere Gebühren erheben wollen?
Und mit Blick auf die Obergrenze: Sind Sie dann dafür, einfach eine höhere Obergrenze als die 30 Euro anzusetzen, und werden Sie sich in den Beratungen dafür einsetzen?
Vielen Dank für die Frage. – Genau das meinte ich ja. Und ich glaube, wir müssen Parkgebühren auch weiterhin fair in dem Parkbewirtschaftungsraum gelten lassen. Wir können eben nicht mit Gebühren bestimmte Haushalte ausgleichen. Der bewirtschaftete Parkraum soll den Anwohnern, den Pflegekräften, den Handwerkern zur Verfügung gestellt werden, und er soll nicht dazu dienen, dass es hier auch noch höher geht. Ich weiß, in Berlin wurde ja mal diskutiert, auch hier sehr hohe Gebühren für Anwohnerparkausweise zu erheben. Das, finde ich, ist der falsche Weg.
Bei den Parkgebühren für die, die Parkraum nutzen, aber keine Anwohner sind, muss natürlich die Höhe der Parkgebühr entsprechend anders bewertet werden; das ist richtig. Aber auch sie darf nicht ins Uferlose gehen.
Und da finde ich es richtig, dass wir als Bund hier gewisse Grenzen einführen, auch insofern Grenzen, dass wir deutschlandweit auch ein relativ klares Reglement haben, damit wir nicht selbst in den Ländern von Kommune zu Kommune ein Durcheinander haben. Das ist vor allem für die wichtig, die sich vor Ort nicht auskennen. – Das ist meine Antwort darauf.
Ich will aber noch meine verbleibenden 30 Sekunden nutzen. Wieso steht Bürokratieentlastung bei Ihnen im Antrag? Das sehe ich nicht so. Sie wollen, dass alle ihre Einkommensteuerbescheide wahrscheinlich alle ein oder zwei Jahre zur Verfügung stellen, um dann die Gebühren zu berechnen. Ich finde, das belastet die Kommunen. Natürlich kann man dafür dann wieder mehr Gebühren nehmen, um das auszugleichen. Aber ich finde, das ist ein falscher Ansatz.
Wir wollen Bürokratieentlastung haben, und von daher: Wir reden in den Ausschüssen darüber – meine Redezeit ist vorbei –, ich freue mich auf die Diskussion, und wir gucken dann in der zweiten Lesung, was wir umsetzen und was wir dann auf den Weg bringen.
Vielen Dank.
Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Alexander Jordan.