Herr Außenminister, wir erleben eine Aushöhlung des internationalen Rechts, des Völkerrechts, quasi weltweit: in Syrien, in Iran, in Afghanistan, in Gaza – darüber haben wir gerade gesprochen –, im Sudan. Ich möchte mich mit Blick auf Iran noch mal bei Ihnen vergewissern.
Wir haben in der Vergangenheit die Fact Finding Mission – ein Instrument internationaler Politik; sehr wichtig – gestärkt, indem wir über vereinfachte Verfahren Menschenrechtsverteidiger/-innen in Deutschland aufgenommen haben, die dann in der Lage waren, in dieser Fact Finding Mission auszusagen und die Verbrechen des iranischen Regimes an ihrer eigenen Bevölkerung „accountable“, also belegbar, und damit gerichtsfest zu machen.
Nun haben wir mit Ihnen in der Regierung eine Abwendung von diesem Kurs. Es gibt zwar immer noch den § 22 Aufenthaltsgesetz, aber nicht mehr das vereinfachte Verfahren der Aufnahme. Deshalb frage ich mich: Ist das Ihre persönliche Position als Außenminister, davon Abstand zu nehmen, oder liegt es daran, dass man hier mit dem BMI keine Einigung erzielt? Wenn dem so ist: Was müssen wir tun, damit Sie Herrn Dobrindt überzeugen, wieder zurückzukehren zu dieser humanitären Aufnahme?