Die Komplexität der Situation ist doch mehrfach beschrieben worden, Frau Kollegin. Wenn Sie diese nicht sehen wollen, dann kann ich Ihnen an der Stelle bedauerlicherweise auch nicht helfen.
Wir können hier nicht eine rein völkerrechtliche Betrachtung vornehmen. Wir sind auch nicht in einem völkerrechtlichen Seminar. Vielmehr müssen wir sehen: Was geschieht in dem Land Venezuela? Was geschah vorher? Was war das für ein Unrechtsregime? Was war die Ohnmacht der internationalen Gemeinschaft, an diesem Unrechtsregime irgendetwas zu verändern?
Darüber hätten Sie hier gerne eine völkerrechtliche Abhandlung bringen können; das gehört auch dazu.
Ich habe vorhin gesagt, dass wir eine derartige Maßnahme nicht ergriffen hätten, dass sie nach unseren Vorstellungen auch nicht geboten gewesen ist. Aber ich finde, man muss schon sehen, dass es jetzt immerhin die Chance gibt – daran arbeitet die Bundesregierung –, dass Venezuela in einen demokratischen Transitionsprozess geht, dass Venezuela ein Land wird, das von Clankriminalität, von Drogenkriminalität der schlimmsten Art endlich unabhängig wird.
Das ist doch zumindest eine gute Aussicht für die Zukunft.
Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 1, die Befragung der Bundesregierung.