Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über die Opfer der NS-Diktatur sprechen, dann schulden wir ihnen vor allem eines: Wahrhaftigkeit – nicht bunte Symbolik, nicht billige Schlagworte, nicht politische Selbstvergewisserung, sondern eine Sprache, die der historischen Realität gerecht wird und den Menschen, um die es geht, Erinnerung und Würde zugesteht.
Der Antrag spricht von „queeren Opfern“ und meint damit sehr unterschiedliche Gruppen: schwule Männer, bisexuelle Menschen, transgeschlechtliche Menschen, lesbische Frauen, intergeschlechtliche Menschen. Das klingt zunächst alles wahnsinnig inklusiv; aber ein Begriff, der alles umfassen will, der erklärt am Ende nichts mehr. Er fördert nicht Klarheit, sondern Beliebigkeit. Im NS-Staat wurden Menschen jedoch nicht verfolgt, entrechtet, gequält oder ermordet, weil sie in ihrer Lebensweise oder in ihrer Sexualität beliebig gewesen wären. Im Gegenteil! Sie lebten sehr konkret: als Homosexuelle, als Juden, als Künstler. Und sie wurden auch sehr konkret verfolgt: nach konkreten, ihnen vorgeworfenen Tatbeständen, nach Stigmata, über rasse-ideologische Raster, durch Denunziation.
Wer Erinnerungen ernst meint, der sollte also zuerst fragen: „Welche Menschen wurden wie verfolgt und warum?“, nicht: Welche moderne Identität stülpen wir ihnen heute über?
Wer das tut, der vollzieht moralische Übergriffigkeit im Gewand des Gedenkens. Man meint, für die Opfer zu sprechen; aber man hört ihnen nicht zu. Man nimmt ihnen sogar noch die letzte verbliebene Freiheit: die eigene Selbstbeschreibung.
Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, den Opfern ein Gegenwartslabel aufzukleben, welches sie weder kannten noch wahrscheinlich gewählt hätten. Denn die entscheidende Frage lautet doch: Was ist „queer“ eigentlich konkret? Wo beginnt es? Wo endet es? Wer gehört dazu und wer nicht? Und wer entscheidet, ob morgen nicht auch Einhörner und Füchse dazugehören?
Ein Sammelbegriff, der ständig wächst, sich ständig verändert, der ist politisch natürlich praktisch, weil er immer neue Ansprüche legitimieren kann. Aber gerade deshalb ist er eben auch brandgefährlich. Wer die Definition in der Hand hält, der hält die Deutung in der Hand – und damit am Ende eben auch die moralische Waffe.
Noch gravierender: „Queer“ beansprucht ja nicht nur Historie, sondern auch Repräsentation. Und ich sage es ganz klar: Viele Homosexuelle fühlen sich diesem Label gerade nicht zugehörig.
Sie wollen als Bürger leben, als Männer und als Frauen und eben nicht als Teil eines Szeneprojekts, das sich über Provokation, Symbolpolitik und ständig neue Identitätsabzeichen definiert.
Für viele ist „queer“ nicht Befreiung, sondern Fremdzuschreibung, ein aufgesetztes „Wir“, das ihnen erklärt, was sie zu sein und wie sie zu sprechen haben. Und wenn man ehrlich ist, wirkt das auf nicht wenige wie ein Übergriff – der Versuch einer Fremdsteuerung hinein in einen Kulturkampf, der nicht der eigene ist.
Das Kernproblem dieses Antrages ist nicht, dass er erinnern will; erinnern müssen wir. Das Kernproblem ist, dass er mit einem schwammigen politischen Dachbegriff arbeitet und daraus handfeste Ansprüche ableitet – symbolisch, finanziell und institutionell.
So entsteht eine Sonderstellung – nicht für konkrete Opfergruppen mit klarer historischer Verfolgungslage, sondern für eine Gegenwartskategorie, die sich jeder klaren Abgrenzung entzieht.
Darum mein Fazit: Ja zu würdigem Gedenken, Ja zur Aufarbeitung konkreten Unrechts – auch und gerade dort, wo nach 1945 Anerkennung und Entschädigung verweigert wurden. Aber ein klares Nein zu einer Sprache, die die Opfer beliebig macht. Wer so spricht, der ehrt die Opfer nicht, der benutzt sie.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die SPD-Fraktion darf ich Carmen Wegge das Wort erteilen.