Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir im Bundestag der Opfer des Nationalsozialismus gedacht – ein Moment, in dem wir innegehalten haben angesichts eines Leids, das kaum in Worte zu fassen ist. Und es wird immer schwerer, es weiterhin zu fassen.
Bevor ich auf den vorliegenden Antrag eingehe, möchte ich an diejenigen erinnern, um die es hier gehen soll: an homosexuelle Menschen, an Menschen anderer sexueller Orientierung, die im Nationalsozialismus verfolgt, entrechtet und ermordet wurden. Sie wurden verhaftet, misshandelt, Experimente wurden an ihnen durchgeführt, sie wurden zwangskastriert und zwangssterilisiert.
Wer aus der Haft entlassen wurde, hatte meist alles verloren: Arbeit, Wohnung und Würde. Über 50 000 Männer verurteilte die NS-Justiz wegen Homosexualität. Zwischen 10 000 und 15 000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager deportiert, Tausende überlebten nicht.
Hinter jeder dieser Zahlen steckt ein Mensch, ein Name, eine Geschichte. Zum Beispiel Franz Joseph Koch, geboren 1916, Postangestellter, nach Einberufung in die Wehrmacht mehrfach wegen Homosexualität verurteilt. Er kam in ein Strafbataillon, wurde 1943 dann an der Ostfront in Russland ermordet. Oder Friedrich Paul von Groszheim: Er überlebte und schwieg mehr als 50 Jahre. Er begann erst 1991 zu berichten, starb dann 2006 in Hamburg, fast 100-jährig. Seine Worte bleiben und sollten für uns Mahnung sein:
„Ich bin nie von der Schuld überzeugt gewesen […]. Es ist ja so widersinnig wie irgendwas, dass man für Liebe bestraft werden sollte.“
Erinnerung: Sie kam spät, aber sie kam. Das Leid von Menschen mit anderer sexueller Orientierung in der NS-Zeit wurde am 27. Januar 2023 in der Gedenkstunde zum Holocaustgedenktag hier in diesem Hohen Hause gewürdigt. Auch die geforderte Entschuldigung ist erfolgt: Der Herr Bundespräsident sprach sie 2018 offiziell aus.
Deshalb möchte ich zum Antrag sagen: Ein wiederkehrendes Merkmal dieser Anträge ist es anscheinend, so zu tun, als würde nichts geschehen. Dabei ist vieles bereits erreicht worden. Auch ein Institut für Sexualwissenschaft wurde bereits 1996 an der Charité institutionell verankert. Und bekanntermaßen gibt es sogar über 100 Professuren im Bereich der Gender Studies.
Wenn das zu einer würdigen Erinnerung beitragen kann, wäre das, glaube ich, ein Mehrwert.
Zur Erinnerungskultur. Es existieren über 25 Denkmäler für homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus, auch in den Gedenkstätten Dachau, Ravensbrück und Neuengamme. Eine Ausstellung war selbst im Bundestag zu sehen. Das alles sind wir den Opfern schuldig.
Ob die Wiederholung weitestgehend überholter Anträge der Sache dient, das kann man sich überlegen.
Herr Abgeordneter.
Und ob politische Agitation an diesem Tag passt, das auch.
Vielen Dank.