Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern und auch heute hier im Deutschen Bundestag der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Die Nationalsozialisten haben Menschen entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet – wegen ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Überzeugungen, ihres Körpers oder ihrer Sexualität.
Im Deutschen Bundestag erinnern wir immer wieder an die unterschiedlichen Opfergruppen dieses beispiellosen Unrechts: an Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, politisch Verfolgte, Menschen mit Behinderung und, wie in dieser Debatte, auch an Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu Opfern des Nationalsozialismus wurden. Zwischen 1933 und 1945 mussten auch sie in unserem Land Unmenschlichkeit in ihrer grausamsten Form erleiden. Sie wurden ausgegrenzt, verfolgt, inhaftiert, deportiert, misshandelt, sterilisiert, kastriert und ermordet.
Die Befreiung vom Nationalsozialismus 1945 bedeutete für viele Überlebende kein Ende des Unrechts. In beiden deutschen Staaten wurde Menschen lange verwehrt, ihre Geschlechtlichkeit und ihre Sexualität frei zu leben. Homosexualität blieb in der DDR über 40 Jahre, in der Bundesrepublik fast 50 Jahre lang strafbar. Weitere Jahre vergingen, bis Urteile aufgehoben und Opfer entschädigt wurden. Erst in den vergangenen zehn Jahren ist es selbstverständlich geworden, an Tagen wie gestern und heute auch an diese Opfergruppe zu erinnern. Gut, dass es das heute ist!
Diese Erinnerung ist allerdings kein Selbstzweck. Sie ist notwendig, um aus dem Gestern heute die richtigen Entscheidungen für morgen zu treffen. Erinnerung muss sich deshalb verbinden mit Erkennen, Ermahnen und Ermutigen. Wir müssen erkennen, dass Recht und Freiheit nicht selbstverständlich sind. Diese Erkenntnis muss uns ermahnen, jeden Tag genau dafür, für Recht und Freiheit, einzutreten, und sie muss uns ermutigen, diese Verantwortung entschlossen wahrzunehmen.
Diese Verantwortung bedeutet vor allem, dass wir wachsendem Hass und wachsender Gewalt entschieden entgegentreten. Dass Menschen in unserem Land immer noch und leider wieder häufiger aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu Opfern werden, dürfen wir nicht hinnehmen. „Nie wieder!“ beginnt mit „Wehret den Anfängen!“, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich an Tova Friedmans Worte anknüpfen: Wir sind nicht verantwortlich für das, was unsere Vorfahren getan haben. Aber wir sind verantwortlich für das, was heute getan wird, damit Menschen nicht wieder zu Opfern werden. Lassen Sie uns diese Verantwortung gemeinsam wahrnehmen! Sie ist unsere bleibende Verpflichtung als Staat, als Gesellschaft und auch als Parlament.
Für die AfD-Fraktion darf ich Stephan Brandner das Wort erteilen.