Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Herausgeber und Chefredakteur des Onlineportals „Deutschlandkurier“, David Bendels – wir haben es vorhin schon mal gehört –, war letztes Jahr erstinstanzlich wegen des bekannten Faeser-Memes unter anderem nach § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde kürzlich im Berufungsverfahren aufgehoben. „Der Rechtsstaat funktioniert doch, alles gut“, wird vermutlich die Mehrheit hier im Haus sagen. Aber nein, es ist nicht alles gut.
Bekanntermaßen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anzeigen von Politikern wegen vermeintlichen Verstoßes gegen § 188 StGB erstattet. Zum Teil wurden dabei völlig unverhältnismäßige Wohnraumdurchsuchungen angeordnet. Dieses Verhalten wirkt auf viele Bürger einschüchternd und führt zur Eigenbeschränkung bei der Meinungsäußerung, sogenannter Chilling-Effekt.
Das ist schon für sich betrachtet höchst problematisch.
Dieser Effekt wird durch Meldestellen verschiedener Art und sogenannte Trusted Flagger, die Plattformbetreiber und die Strafjustiz über tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße informieren, massiv verstärkt.
Damit aber nicht genug. Frau Ministerin Hubig plant – man hört es bereits – den mehrjährigen Verlust des passiven Wahlrechts bei einer Verurteilung nach dem rechtsstaatlich äußerst fragwürdigen, weil konturenlosen § 130 StGB.
In den Parteien, von den Spießgesellen der CDU und anderen Parteien, gibt es Überlegungen, eine Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen einzuführen. Aus der im Übrigen völlig unzutreffenden Ansicht, dass unwahre Aussagen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, wird in der Politik die Beseitigung von Desinformation oder Fake News im Internet, letztlich also die Einschränkung der Meinungsfreiheit gefordert. Ganz nebenbei: Wer entscheidet eigentlich, was Wahrheit und was Lüge oder Desinformation ist? Corona lässt grüßen, meine Damen und Herren!
Das alles gipfelt derzeit im teils amtlichen Kampf gegen Teile der Medien, in dem diesen Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Systems vorgeworfen wird, so Frau Ministerin Prien in einem kürzlich erfolgten Interview mit der „taz“. Diese Sprache ist übrigens der autoritärer Regime ähnlich und kaum erträglich. Dass vor diesem Hintergrund ein deutscher Ministerpräsident öffentlich gefordert hat, bestimmte Onlinemedien zu regulieren, zu zensieren und im Extremfall gar zu verbieten, ist ebenso konsequent wie skandalös, auch wenn gegen alle eindeutigen Umstände versucht wird, dem nackten Zensurkaiser im Nachhinein demokratisch anmutende Kleider anzuziehen.
Zu all dem kontrastieren die Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit. Ich darf noch mal ganz kurz ein paar Dinge vortragen: Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend; denn sie ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Sie ist in gewissem Sinn Grundlage jeder Freiheit überhaupt. Eine Meinungsäußerung ist jede Äußerung im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Auf den Wert, die Richtigkeit oder die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an.
In diesem Sinne: Tun wir einen ersten Schritt! Schaffen wir den § 188 StGB ab – im Sinne der Meinungsfreiheit!
Vielen Dank.