Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Bundesregierung ist angetreten, den Staat einfacher, digitaler und damit auch erfolgreicher zu machen. Der eine oder andere wird sich denken: Oh nee, nicht schon wieder! – Und ja, ich glaube tatsächlich, es ist an der Zeit – und wir beweisen es auch –, dass wir beim Bürokratieabbau aus dem Modus der Sonntagsreden rauskommen und in den Handlungsmodus reinkommen. Wir als Bundesministerium des Innern wollen einen Beitrag dazu leisten. Klar ist auch: Dieses Ziel lässt sich nicht mit einem Fingerschnippen erreichen. Bürokratie, die über Jahrzehnte aufgebaut wurde, abzubauen, dauert ein ganz klein wenig. Aber das ist kein Grund, sich nicht endlich auf den Weg zu machen.
Deswegen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, haben auch wir als Bundesministerium uns verpflichtet, Bürokratie abzubauen. Wir entlasten mit diesem Gesetzentwurf zum Beispiel das Bundeskriminalamt. Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten sollen ihre Zeit dafür nutzen können, Verbrechen zu bekämpfen, anstatt Verwaltungsarbeit zu leisten. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir Polizeiarbeit effizienter und besser. Entscheidungen müssen dort getroffen werden, wo die Fachexpertise sitzt. Deswegen reduzieren wir Benachrichtigungspflichten und beschleunigen Entscheidungsprozesse.
Auch im Bereich des Meldewesens erleichtern wir elektronische Prozesse, entlasten die Wirtschaft und streichen zum Beispiel den sogenannten bedingten Sperrvermerk für Pflegeheime, bei dem wir die einhellige Rückmeldung haben: Er hat sich in der Praxis nicht bewährt.
Etwas, was sich in der Praxis auch nicht bewährt hat, ist die Vorhalteverpflichtung bei der sogenannten De-Mail. Das De-Mail-Gesetz war so untauglich, dass wir es nicht verbessern wollen, sondern es schlicht und ergreifend abschaffen. Sie werden sagen: Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wenn etwas nicht funktioniert. – Wir gehen jetzt diesen Schritt und schaffen es ab, anstatt zu versuchen, es noch zu korrigieren – endlich, kann ich da nur sagen.
Wir gehen im Beihilfeverfahren ebenfalls den elektronischen Weg. Immer dann, wenn ein Beihilfeantrag elektronisch eingereicht wird, wird künftig auch ausschließlich ein elektronischer Bescheid ergehen.
Wir führen § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz ein. Warum? Weil wir wollen, dass die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung künftig ausschließlich digital stattfindet und damit auch ihre Ergebnisse ausschließlich digital übermittelt werden. Auch damit erleichtern und beschleunigen wir Prozesse.
Ja, dieser Gesetzentwurf ist ein erster guter Schritt – wie ich finde, ein erster guter Schritt in die richtige Richtung. Aber ja, richtig ist auch: Von diesen Schritten müssen noch sehr, sehr viele folgen. Deswegen bin ich nicht nur meinem Minister dankbar, sondern insbesondere auch unserem Bundesminister Karsten Wildberger, der uns mit seinem neuen Ministerium, mit seinem Haus, verpflichtet und im positivsten Sinne zwingt, den Weg des Abbaus überbordender bürokratischer Strukturen in diesem Land mit ihm gemeinsam zu gehen. Wir vonseiten des Bundesinnenministeriums tun das gerne, und wir sind noch lange nicht am Ende.
Vielen herzlichen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Sebastian Maack das Wort erteilen.