Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf kommt technisch daher, fast unscheinbar. Eine Reihe von Änderungsvorschlägen zum Bürokratierückbau, die auf den ersten Blick, außer dass sie beim BMI liegen, nichts miteinander zu tun haben.
Als jemand, der in der letzten Wahlperiode beim Thema Bürokratieabbau mitarbeiten durfte, weiß ich: Man hat dicke Bretter zu bohren. Aber für uns war immer klar: Wir wollen einen schnelleren, einen effizienten, einen bürgernahen Staat. Aber wir wollen nicht die unnötige Aufweichung von Schutzstandards. In Ihrem Gesetzentwurf, der viele gute Dinge hat, verbirgt sich leider genau das; denn er enthält auch Regelungen, die tief in parlamentarische Kontrollrechte und rechtsstaatliche Garantien eingreifen.
Gucken wir einmal auf das Asylgesetz. Was Sie hier planen, reiht sich ein in eine Asylpolitik, die immer weiter an der Aushöhlung des Rechts auf Asyl arbeitet. Erst vor Kurzem haben Sie beschlossen, dass sichere Herkunftsstaaten in Zukunft – vorbei an Bundestag und Bundesrat – allein von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen werden können, was wir für verfassungswidrig halten und deswegen auch in Karlsruhe dagegen klagen.
Aber mit diesem Gesetz wollen Sie nun auch klammheimlich die allerletzte Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zur Situation in den sicheren Herkunftsländern streichen. Kein Wort mehr dazu, wie die Lage im Senegal ist, wo immer noch Genitalverstümmelung stattfindet. Kein Wort mehr zur Lage in Ghana, wo queere Menschen mehr als noch vor einigen Jahren verfolgt werden. Kein Wort mehr zur Lage in Georgien, wo die europafreundliche Opposition massiv unter Druck steht.
„Ohne nachteilige Folgen“ steht in der Begründung. Aber genau das Gegenteil ist doch der Fall; denn die Ausweitung von sicheren Herkunftsländern hat für die schutzsuchenden Personen eine extrem relevante Bedeutung über die Frage, ob sie eine realistische Chance auf Asyl haben oder nicht. Dass das Parlament alle zwei Jahre einen Bericht darüber bekommt, wie die Lage in diesen Ländern ist, ist ein parlamentarisches Kontrollrecht und nicht irgendein Bürokratiegedöns, meine Damen und Herren.
Ich frage mich also: Was wollen Sie der deutschen Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag in Zukunft verheimlichen? Und warum? Es passt ja zur Migrationspolitik von Alexander Dobrindt, dass er lieber, ohne mit uns darüber zu reden, irgendwelche Deals mit anderen Ländern verhandelt. Er verschweigt uns bisher, mit welchen Ländern er über sogenannte „Return Hubs“ verhandelt, um dort Menschen bis zu ihrer Rückführung festzusetzen. Wird es eventuell Uganda, wo das Militär gerade die Opposition jagt? Wir wissen es nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, ich bitte Sie eindrücklich: Überlegen Sie im parlamentarischen Verfahren einmal, ob Sie hier wirklich das parlamentarische Recht zur Kontrolle der Lage in den sicheren Herkunftsländern streichen wollen.
Einen zweiten Punkt möchte ich hervorheben. Hier geht es um die Frage: Was darf das Bundeskriminalamt? Muss ein Betroffener über eine Überwachungsmaßnahme informiert werden, wenn sich herausstellt, dass er unschuldig ist? Bisher ist das so, und ich finde das auch richtig. Sie aber sagen: „Das ist zu viel, das kann weniger sein“, und schränken diese Berichtspflicht des BKA enorm ein. Auch das, meine Damen und Herren, ist falsch; denn Sie nehmen den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, gegen eine solche Maßnahme gerichtlich vorzugehen.
Was ein Rechtsstaat doch braucht, sind Transparenz, parlamentarische Kontrolle und die Möglichkeit für Gerichte, ihren Job zu machen. Aber um das in Anspruch nehmen zu können, muss ich wissen, dass ich überwacht wurde. Deswegen bitte ich Sie: Schauen Sie sich noch einmal sehr genau an, was Sie hier unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus nonchalant außerdem vorhaben.
Vielen Dank.