Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss hier noch ein bisschen die Testosteronfahne an mir vorbeiziehen lassen
und den Würgereflex unterdrücken, beginne aber gerne mit meiner Rede.
Wir entscheiden hier heute über Ordnung, über Gerechtigkeit und die Fähigkeit unseres Staates, zu handeln.
Und ja, wir entscheiden darüber, ob Menschen unserem Land vertrauen können.
Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, und die drei Änderungen, die wir im Omnibusverfahren ergänzen, gehören genau in diese Kategorie.
Er ist Teil des Koalitionsvertrages und Teil unseres Versprechens. Und er ist Ausdruck einer Grundhaltung, die ich für die SPD, aber auch für die Koalition formuliere: Humanität und Ordnung sind keine Gegensätze; sie gehören zusammen.
Worum geht’s? Es geht, wie wir alle wissen, darum, dass ein funktionierendes Asylsystem zwei Dinge erfüllen muss: Es muss Schutz gewähren, wenn Schutz geboten ist,
und es muss schneller zu klaren Entscheidungen kommen, wenn Schutz nicht erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten künftig durch Rechtsverordnung zu bestimmen, setzen wir ein zentrales Vorhaben der Koalition um. Wir beschleunigen Asyl- und Gerichtsverfahren. Wir schaffen Klarheit, und wir schaffen sie, ohne den Kern unseres Asylrechts anzutasten; denn – das ist wichtig und gilt auch weiterhin – jede und jeder, der begründen kann, dass Verfolgung droht, erhält Schutz. Das bleibt unantastbar, meine Damen und Herren.
Unsere nationale Regelung greift dort, wo unser Haus und der Bundesrat nicht bereits Entscheidungen getroffen haben. Im Anschluss schafft die Europäische Union künftig Recht mit einer eigenen Liste; auf die Staaten hat Kollege Throm in Teilen schon hingewiesen. Wir stellen sicher, dass dieses Instrument verantwortungsvoll bleibt – das ist uns als Parlament natürlich wichtig –; denn wir verpflichten die Bundesregierung, dem Bundestag alle zwei Jahre darüber zu berichten, wie sich die Lage in den jeweiligen Herkunftsstaaten geändert hat. Das ist Transparenz, das ist Kontrolle, und das ist gelebter Rechtsstaat.
Lassen Sie mich, weil das im Vorfeld häufig angesprochen worden ist, auch etwas zur Abschaffung des verpflichtenden anwaltlichen Beistands sagen.
Wir Sozialdemokraten sind die Partei des Rechtsstaats und die Partei der Grundrechte,
aber auch die Partei der Realität und des Realismus,
und das ist keine Schwäche, sondern Zeichen einer guten Politik. Die verpflichtende Bestellung des Rechtsanwalts in jedem Abschiebungsverfahren klang richtig. Sie sollte Rückführungen erleichtern; doch sie hat das in der Praxis nicht bewirkt. Deswegen haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder uns zu einer Abschaffung geraten, und deswegen schaffen wir die Pflichtbeiordnung ab.
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zulassen?
Sehr gerne.
Vielen Dank, Herr Kollege Fiedler, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Zu Ihren Ausführungen zur Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebehaftsachen: Es ist seit Jahren bekannt – und das ist jüngst durch Erhebungen noch mal bestätigt worden –, dass wir in Abschiebehaftsachen – und nur darum geht es ja: um Abschiebehaft – nach wissenschaftlichen Erhebungen eine Rechtswidrigkeitsquote zwischen 50 und 60 Prozent der Fälle haben. Das heißt: Rund die Hälfte – vielleicht mehr – aller Entscheidungen ist falsch. Das bedeutet: Menschen sind in diesem Rechtsstaat zu Unrecht in Haft genommen worden. Und in einer solchen Lage wollen Sie die Möglichkeit der Menschen, sich mit Unterstützung eines Anwaltes gegen rechtswidrige Entscheidungen dieses Staates zur Wehr zu setzen, streichen. Wie, Herr Kollege Fiedler, verträgt sich das mit Ihrem gerade vorgetragenen Bekenntnis zum Rechtsstaat?
Ein Rechtsstaat, Herr Fiedler, muss Gerechtigkeit gegenüber jedermann, auch gegenüber ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten, üben und ihnen in solch extremen Situationen wie Haft natürlich einen Anwalt beiseitestellen.
Die Erklärung dafür hätte der weitere Teil meiner Rede geliefert: Die Grunderzählung ist falsch. Es gibt einen sehr guten Grund dafür, dass die Justizministerinnen und Justizminister der Länder, denen Sie ja implizit unterstellen, ihnen seien solche Zusammenhänge potenziell nicht bekannt oder sie würden sich nicht für einen hinreichenden Rechtsbeistand einsetzen und eine ganz merkwürdige Haltung in den Ländern einnehmen, die Abschaffung befürworten.
Es sollte Ihnen zu denken geben, dass das so ist. Zudem verschweigen Sie die übrigen Möglichkeiten, die es gibt. Es gibt ja weiterhin die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe zu erhalten, so wie es das alte Recht schon beinhaltete. Es gibt die Möglichkeit, dass die Gerichte Verfahrenspfleger bereitstellen. Und es wird ein Anwalt beigeordnet, wenn die Rechtslage schwierig ist. Insoweit geht Ihre Grunddarstellung fehl, wenn Sie das Wort „Pflicht“ so überhöhen und suggerieren, es gäbe gar keine anwaltliche Beistellung mehr. Das ist grundfalsch und entspricht nicht den Tatsachen.
Ich will noch ein paar Hinweise zu den drei Omnibusverfahren, also zu den gesetzlichen Änderungen, die wir hier angehängt haben, geben, weil sie sehr bedeutsam sind und jedes einzelne davon sehr wichtig ist. Ein Teil betrifft die Korrektur eines gesetzlichen Fehlers, der im Gesetzgebungsvorhaben des Chancen-Aufenthaltsrechts gemacht worden ist. Das endet, wie geplant, am 31.12.; aber wir geben den betroffenen Menschen und unseren Behörden die Sicherheit zurück, die der Bundestag ihnen ursprünglich versprochen hat. Hier geht es um eine sehr technische Korrektur. Diese Reparatur ist insoweit keine Gefälligkeit; sie ist einfach Ausdruck des Rechtsstaats und Anstands, meine Damen und Herren.
Ein weiterer Punkt ist uns wichtig. Der Kollege Throm hat es schon gut erläutert: Einbürgerung ist ein starkes Signal und ein Versprechen des Staates, das besagt: Du gehörst dazu. – Wer aber in diesem Prozess fälscht, täuscht oder besticht,
der missbraucht dieses staatliche Versprechen. Genau deswegen führen wir eine zehnjährige Sperre ein. Das sind klare Regeln, klare Konsequenzen, und das ist eine klare Botschaft: Wer Deutsche oder Deutscher werden will, muss es redlich tun. So einfach ist der Zusammenhang.
Wir tun noch etwas, was uns wichtig ist und was auch außenpolitisch große Bedeutung hat: Wir passen § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes an und nehmen Großbritannien auf. Das war erforderlich nach dem Brexit. Hier muss eine Lücke geschlossen werden, die Schleuser ausgenutzt haben. Diese schließen wir. Das ist ein Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, ein Signal an unsere britischen Partner in den 17 gemeinsamen Leuchtturmprojekten und ein notwendiger Schritt für mehr Sicherheit in Europa.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Das Gesetz wird von vielen möglicherweise nicht mit Fanfaren gefeiert; aber es ist ein Gesetz, das unseren Staat stärker und einen Schritt klarer, einen Schritt gerechter und einen Schritt effizienter macht. Entgegen vieler Erzählungen bleibt dieser Staat human, aber eben auch handlungsfähig, ein Staat, der schützt, aber eben nicht wegschaut, ein Staat, der fair ist zu denen, die Schutz suchen, und zu denen, die ihn geben. Wir legen ein Gesetz vor, das nicht von Ideologie getragen ist, sondern von Verantwortung, nicht von Symbolen, sondern von Lösungen. Lassen Sie uns also bitte gemeinsam zustimmen, für einen Rechtsstaat, der stark ist, für ein geregeltes Asylsystem und für ein Land, das bleibt, wie es ist, nämlich menschlich!
Vielen herzlichen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Filiz Polat das Wort erteilen.