Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute ein Gesetz, das im wahrsten Sinne des Wortes über Leben und Tod entscheidet und mir als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses sehr wichtig ist: das Dritte Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, die Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende.
Es geht um höhere Akzeptanz und die Bereitschaft, Organe zu spenden, um mehr Fairness und um einen besseren Schutz der Menschen, die bereit sind, ein Stück von sich selbst zu geben. Um das zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen eine Geschichte aus meinem Wahlkreis erzählen, ein Schicksal, das beispielhaft für so viele im Land ist, die Geschichte von Sylvia und ihrem Mann.
Er, kerngesund, gab seiner Frau eine Niere. Sie hofften auf ein gemeinsames leichteres Leben, doch es kam anders. Die transplantierte Niere wurde abgestoßen. Sylvia musste zurück an die Dialyse, und später versagte auch die verbliebene Niere des Spenders. Heute leben beide mit Dialyse; der Spender ist erwerbsunfähig, soziale Sicherungslücken wurden schmerzhaft sichtbar. Sie berichten von unzureichender Aufklärung über die Spätfolgen, von fehlender Absicherung und von Broschüren, in denen es hieß: „Nierenspender leben länger“. Diese Geschichte darf sich so nicht wiederholen.
Und genau deshalb ist es richtig, dass die Novelle die Rechte der Lebendspenderinnen und -spender weiter stärkt, durch verpflichtende, ehrliche Aufklärung auch über Fatigue, Erwerbsrisiken und Versicherungsfragen, durch klare Nachsorgeverpflichtung und durch eine konsequente sozialrechtliche Absicherung, die verhindert, dass aus einem Akt der Solidarität und Liebe ein Zerwürfnis, ein Leben in Armut und eingeschränkter Gesundheit wird.
Die Tragik dieser Geschichte ist leider keine Ausnahme. Wir alle haben diese Fälle in unseren Wahlkreisen, egal ob es Sylvia und ihr Mann sind oder es vielleicht die 16-Jährige ist, die eine neue Leber braucht, um zu überleben. Es geht immer um Leben oder Tod, und das ist tragisch.
Die Lebendspende sollte ein Ausnahmeweg bleiben. Aber wer ihn geht, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat ihn schützt:
medizinisch, psychologisch und sozial.
Der Entwurf der Bundesregierung verfolgt drei Kernziele.
Erstens. Er erweitert den Kreis derer, die bei einer Lebendorganspende füreinander einstehen können; das wurde angesprochen. Künftig sollen nicht nur enge Angehörige, sondern auch weitere Personen, die in besonderer persönlicher Verbundenheit stehen, besser berücksichtigt werden.
Zweitens. Wir schaffen eine neue, moderne Form der Lebendnierenspende. Dazu gehören die Überkreuz-Lebendspenden, wenn Spenderin und Empfänger in einem Paar nicht kompatibel sind, aber eben mit einem zweiten Paar über Kreuz passende Konstellationen entstehen, und wir öffnen den Weg für anonyme Lebendspenden.
Drittens. Wir stärken den Empfänger- und Spenderschutz. Die Anforderungen an Aufklärung, unabhängige Beratung und Lebendspendekommissionen werden präzisiert; Dokumentation, Nachbetreuung und Meldestrukturen werden ausgebaut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wichtig die Regelungen zur Lebendspende sind, sie sind kein Ersatz für eine starke postmortale Organspende. Noch immer sterben Menschen, die auf der Warteliste stehen, weil ein Organ eben nicht rechtzeitig kommt. Der Organmangel ist trotz aller Bemühungen und trotz Fortschritten immer noch dramatisch, und deshalb sage ich hier klar und deutlich: Wir brauchen eine Widerspruchslösung in Deutschland!
Wenn wir es mit unserem Koalitionsziel ernst meinen, die Zahl der Organ- und Gewebespenden deutlich zu erhöhen, dann dürfen wir diese Debatte nicht wieder vertagen.
Widerspruchslösung heißt nicht Zwang. Es heißt: Organspende ist der Regelfall. Wer nicht spenden möchte, kann und soll jederzeit widersprechen.
Ich werbe dafür, dass wir die Novelle zur Lebendorganspende mit einer erneuerten, ehrlichen Debatte über die Widerspruchslösung verbinden. Beides gehört zusammen: mehr Schutz bei der Lebendspende und mehr Verlässlichkeit bei der postmortalen Spende. Wir müssen da in dieser Legislaturperiode zu einer Entscheidung kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Organspende ist ein zutiefst solidarischer Akt. Aber Solidarität braucht Vertrauen: Vertrauen in die Regeln, in die Aufklärung, in die Fairness des Systems. Die vorliegende Novelle verbessert die Rahmenbedingungen für die Lebendorganspende, schützt Spenderinnen und Spender besser und schafft neue Möglichkeiten, mehr Patientinnen und Patienten zu helfen. Sie ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte. Wir müssen zugleich die Widerspruchslösung erneut auf die Tagesordnung setzen, die Aufklärung und Bereitschaft zur Organspende über alle Lebensphasen hinweg deutlich stärken und uns in Europa für einen zweiten Aktionsplan und eine starke Transplantationspolitik einsetzen.
Den Menschen wie Sylvia und ihrem Mann schulden wir, dass wir aus ihren Erfahrungen lernen. Den Tausenden auf der Warteliste schulden wir, dass wir heute die richtigen Entscheidungen treffen.
Ich bitte Sie: Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf gemeinsam verbessern, ihm am Ende zustimmen und damit ein klares Signal senden: Deutschland nimmt die Organspende und Transplantationsmedizin endlich so ernst, wie es das Leben der Betroffenen gebietet.
Vielen Dank.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Kirsten Kappert-Gonther.