Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin Warken! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über die Lebendorganspende und damit über eine Entscheidung, die niemals Routine sein darf. Ein gesunder Mensch lässt sich operieren – ohne eigenen medizinischen Nutzen, allein aus Verantwortung für einen anderen.
Der Regierungsentwurf einer dritten Novellierung des Transplantationsgesetzes will die Lebendspende ausweiten – mit Überkreuz-Lebendnierenspenden und mit nicht gerichteten anonymen Nierenspenden. Das wird als Fortschritt verkauft, markiert aber eher einen grundlegenden Systemwechsel: weg vom Schutz des gesunden Spenders, hin zur Maximierung der Versorgung um nahezu jeden Preis. Dabei ist die Realität der Lebendnierenspende bei Weitem nicht so risikolos, wie sie in der Transplantationsmedizin oft dargestellt wird. Die möglichen gesundheitlichen Einschränkungen sind zahlreich; chronisches Fatigue und eine eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit gehören genauso dazu wie Bluthochdruck, chronische Schmerzzustände, eine reduzierte Nierenfunktion oder neurokognitive Beeinträchtigungen. Noch gravierender ist die soziale Realität nach der Spende. Viele Betroffene berichten, dass Folgeerkrankungen erst nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit Krankenkassen anerkannt werden. Teilweise verlieren Spender ihre Erwerbsfähigkeit – ohne ausreichende Absicherung.
Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung der Lebendorganspende ohne vorherige, verbindliche Verbesserung des medizinischen und sozialrechtlichen Schutzes ethisch nicht verantwortbar. Das wäre, als wenn wir die Menschen mit einem hoffnungsvollen „toi, toi, toi“ in den Operationssaal schickten. Doch das kann nicht der Anspruch eines Staates sein. Wer von einem gesunden Menschen eine solch selbstlose Tat erwartet, der hat auch die Pflicht, ihm im Schadensfall ohne Wenn und Aber zur Seite zu stehen, und zwar schnell, unbürokratisch und vor allem lebenslang.
Unser Ansatz ist der bessere Weg. Er löst ein konkretes Versorgungsproblem, ohne die ethischen und rechtlichen Leitplanken zu verschieben. Mit der Überkreuzspende schaffen wir eine Lösung für Paare, die sich gegenseitig helfen wollen, aber medizinisch nicht kompatibel sind. Statt Menschen in jahrelange Warteschleifen zu schicken oder sie ins Ausland zu zwingen, ermöglichen wir Hilfe unter klaren Bedingungen und mit geregelten Abläufen. Gleichzeitig muss klar sein, dass die Finanzierung eindeutig als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung feststeht, und zwar inklusive der notwendigen Voruntersuchungen und der Nachsorge. Das ist Spenderschutz im besten Sinne – verlässlich, unbürokratisch und fair –: eine Erweiterung dort, wo es medizinisch sinnvoll und moralisch verantwortbar ist.
Meine Damen und Herren, wer mehr Organe will, der muss zuerst mehr Vertrauen schaffen. Aber Vertrauen entsteht eben leider nicht durch gebrochene Wahlversprechen.
Herzlichen Dank.
Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Dr. Hendrik Streeck für die CDU/CSU-Fraktion.