Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir heute über die Verbesserung der Lebendorganspende sprechen, sprechen wir über mehr als ein Gesetz. Wir sprechen über Leben, über Hoffnung und über Zukunft.
Gesetzlich den Rahmen zu schaffen, dass nicht nur zwischen Paaren, sondern auch durch Überkreuzspende mehr Lebendorganspenden möglich werden, kann dazu beitragen, dass Leben gerettet wird, Leid vermindert wird und Wartelisten verkürzt werden. Und dieser Entwurf hat ohne Zweifel großes Potenzial.
Einige Gedanken möchte ich mit Ihnen teilen, was aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen hier noch nicht ideal ist: Besonders irritierend ist die Streichung des Merkmals „Geschlecht“ aus der Dokumentation, während andere Angaben, etwa der akademische Titel, weiterhin erfasst werden. Das ist keine Datensparsamkeit. Es macht eine strukturelle Realität unsichtbar. Frauen spenden deutlich häufiger Nieren an ihre Partner; Männer sind bei Spenden an Partnerinnen, Töchter, Mütter deutlich zurückhaltender. Und wer diese Ungleichheit nicht betrachtet, der kann sie nicht verändern. So wird der Gender Health Gap nicht geschlossen, sondern faktisch vertieft,
und das steht im Widerspruch zu Ihrem Anspruch – Ihrem richtigen Anspruch, unserem gemeinsamen Anspruch –, Frauengesundheit stärker in den Fokus zu rücken.
Lebendorganspenden sind mehr als ein medizinischer Eingriff. Sie sind eine zutiefst persönliche, körperliche und psychische Entscheidung für Spender/-innen und Empfänger/-innen. Diese Entscheidung hat große Auswirkungen auf das Paar, darauf, wie miteinander gesprochen, gelebt, Zukunft gestaltet wird.
Und deshalb ist es gut, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf die psychosoziale Beratung mit verankern. Wir sagen: Das sollte für Empfänger/-innen und für Spender/-innen gelten, nicht nur für eine Seite. Studien zeigen, dass Frauen häufiger durch familiären Druck beeinflusst werden, ob subtil, von außen oder innerlich. Diese Ambivalenzen müssen besprochen werden, und zwar interdisziplinär mit qualifizierten Personen mit psychosozialer Expertise.
Die Aufklärung muss umfassend sein: nicht nur über akute Folgen, wie es in Ihrem Entwurf vorgesehen ist, sondern auch über mögliche langfristige Folgen der Spende. Eine Niere zu spenden, ist ein außergewöhnliches Geschenk, vielleicht das größte, das man einer anderen Person machen kann. Die Entscheidung dazu muss gut informiert und freiwillig getroffen werden. Sie verdient nicht nur unsere Anerkennung und unseren Respekt, sondern auch die bestmögliche Absicherung. Darum ist die Lebendspendekommission so notwendig. Und wir sagen hier: Für beide Seiten, für Spender/-innen und Empfänger/-innen, leistet die Lebendspendekommission einen wichtigen Beitrag zum Spender/-innenschutz, und zwar nicht nur in der Regel, sondern immer.
Wir Grüne stehen bereit. Wir bringen Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss ein, die wir gemeinsam mit den Expertinnen und Experten beraten werden.
Frau Abgeordnete.
Wir stehen also bereit, den vorliegenden Gesetzentwurf weiterzuentwickeln – verantwortungsvoll, gerecht und mit dem Menschen im Mittelpunkt.
Ich danke Ihnen.
Für die Fraktion Die Linke darf ich Julia-Christina Stange das Wort erteilen.