Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. Der Vorgang aus 2024, den Sie beschreiben, bezieht sich nach meiner Erinnerung – so wie ich die Aktenlage kenne – auf zwei anonyme Soldatinnen, die sich bei der Wehrbeauftragten gemeldet haben. Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, konnten die Ermittlungen eben wegen der Anonymität derjenigen, die sich gemeldet haben, zu keinem Ergebnis geführt werden.
Dass ich volles Vertrauen in die militärische Führung habe und haben kann, hat sich daran gezeigt: Als die militärische Führung von den Vorfällen erfuhr, hat sie unmittelbar reagiert. Der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist nicht der oberste Ermittlungsführer gegenüber den Soldatinnen und Soldaten. Hier sind offenbar in der Meldekette Unzulänglichkeiten aufgetreten. Und ich wiederhole: Die Vorfälle sind abstoßend, widerwärtig und durch nichts, in keinem Fall, auch nur im Entferntesten zu tolerieren. Das haben wir übrigens auch dadurch gezeigt, dass meines Wissens elf Soldaten inzwischen entlassen sind und zehn davon diese Entlassung sogar akzeptiert haben.
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