Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Staatssekretärin Ludwig! Meine Damen und Herren Kollegen! Die Vaterschaftsanerkennung ist ein hohes Gut unseres Familienrechts. Sie dient dem Kindeswohl – hören Sie genau zu! –, der rechtlichen Klarheit und der Verantwortung. Genau deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass sie zu einem Instrument der aufenthaltsmissbräuchlichen Nutzung wird.
Seit der Kindschaftsrechtsreform 1997 sind die Hürden für die Anerkennung einer Vaterschaft bewusst niedrig angesetzt worden. Das war politisch gewollt, damals sicherlich auch zeitgemäß. Doch was gut gemeint war, wird heute systematisch ausgenutzt. Bereits 2017 ging das Bundesinnenministerium von rund 5 000 Missbrauchsverdachtsfällen sogenannter Scheinvaterschaften aus. In einzelnen Städten sprechen wir von Dutzenden Fällen mit Hunderten betroffenen Kindern. Die finanzielle Belastung für unseren Steuerzahler bewegt sich pro Jahr leicht im dreistelligen Millionenbereich. Das ist organisierter Missbrauch, meine Damen und Herren.
Männer erkennen gegen Geld Kinder an, deren biologische Väter sie nicht sind. Und wenn der angebliche Vater dann auch noch mittellos ist, zahlt am Ende wie immer der Michel die Rechnung. Genau das beschreiben wir als AfD in unserem Gesetzentwurf klar und unmissverständlich.
Die Bundesregierung hat 2017 halbherzig reagiert, muss man zugestehen. Die damals eingeführte Missbrauchskontrolle greift in der Praxis jedoch zu kurz, wie wir heute mehrfach hören konnten. Die Ausländerbehörden, die häufig über entscheidende Informationen verfügen – die Daten sind da –, sind aktuell auf der ersten Prüfungsstufe überhaupt nicht beteiligt. Dies führt dazu, dass Missbrauch unerkannt bleibt. Unser Entwurf behebt genau diesen Mangel.
Wir wollen den Prüfungsmaßstab ausdrücklich auf Fälle erweitern, in denen die Vaterschaftsanerkennung vermutlich dem Zwecke dient, Einreise oder Aufenthalt zu ermöglichen. Künftig soll gelten: Ist ein Elternteil nicht deutscher Staatsangehöriger – toben! – ,
wird die Ausländerbehörde zwingend beteiligt. Wer Missbrauch wirksam bekämpfen will, muss dem Vorschlag der Alternative für Deutschland automatisch zustimmen.
Zugleich führen wir eine klare Beweislastregel ein. Wer die Vaterschaft anerkennt, muss die leibliche Vaterschaft nachweisen. Ein DNA-Test, meine Damen und Herren, ist heute zuverlässig und zumutbar. Wo ist der Schmerz? Wer ehrlich ist, hat nichts zu befürchten. Da kann ich nur auf die Worte meines Vorredners von der AfD verweisen.
Mit ihrem eigenen Gesetzentwurf bleibt die Bundesregierung wie gewohnt politisch inkonsequent. Man „merzt“ und „klingbeilt“ sich wie gewohnt durch. Der Entwurf der Alternative für Deutschland ist klar, konsequent und rechtssystematisch sauber.
Danke Ihnen fürs Zuhören.
Den Schluss in dieser Debatte macht für die SPD-Fraktion Carmen Wegge.