Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! In Ostfriesland in Niedersachsen steht eine Anlage der Bundeswehr. Das sind die Antennen, mit denen die Marine mit den deutschen U-Booten kommuniziert: hochgradig sensibel und relevant für die Einsätze unserer Marine.
Über diesen riesigen Antennen ist eine Drohne gesichtet worden. Der Wachschutz war aufmerksam, die Polizei alarmiert, aber vom Himmel geholt wurde die Drohne nicht. Das ist nicht aus einem Spionagefilm, sondern Realität bei uns, gerade bei uns in Norddeutschland. Wenn dabei etwas passiert, über einer Antenne der Marine, über einem Gasspeicher für die Versorgung unserer Bundesrepublik, über einem Kraftstoffdepot für Krisenfälle, dann ist das Ihre und einzig allein Ihre Verantwortung, weil Sie heute wieder versäumen, eine vernünftige Grundlage zu schaffen, mit der die Polizei unmissverständlich ermächtigt wird, vor Ort schnell und entschlossen zu handeln.
Sie hätten das doch auch bis heute nachbessern können. Wir hatten dazu eine Expertenanhörung, die Ihnen und uns allen klar gezeigt hat, wie sich Drohnenabwehr organisieren lässt, weil am Ende in der Praxis den Beamten nur wenige Minuten zum Handeln bleiben. Sie klopfen sich aber lieber trotz völliger Untätigkeit selbst auf die Schultern und tun so, als ob die Bundeswehr jetzt alle Probleme lösen würde. Dabei ändert sich in Wahrheit nichts.
Sie hätten ja auch mit Ihrem Entschließungsantrag zumindest etwas ausbessern können. Stattdessen gibt es darin nur einen Prüfauftrag an die Bundesregierung. Die soll jetzt prüfen, ob die Betreiber kritischer Infrastrukturen selbst zur Abwehr von Drohnen ermächtigt werden können. So schieben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, die eigene Verantwortung für die Gesetzgebung an die Bundesregierung ab, und das ist am Ende doch genauso verwirrend, wie es klingt. Damit weiß am Ende auch niemand mehr, wer eigentlich noch für was zuständig ist, und das ist sicherheitspolitisch hochgradig fahrlässig.
Wo ist denn das Gesamtkonzept zur Abwehr von Drohnen im Bereich kritischer Infrastruktur? Wo sind die klaren Zuständigkeitsregeln für schnelle Entscheidungsprozesse im Ernstfall? Nehmen Sie doch bitte die hybriden Bedrohungen, denen wir täglich ausgesetzt sind, endlich ernst, und handeln Sie dementsprechend!
Das letzte Mal habe ich hier vor gerade mal einem Monat über Ihre bisherige parlamentarische Arbeit zu hybriden Bedrohungen gesprochen. Da ging es noch um Ihren Versuch, mit dem plötzlich aus dem Hut gezauberten § 87a StGB alle Straftaten, die auf Veranlassung ausländischer Staaten begangen werden, pauschal noch mal erneut unter Strafe zu stellen und sie so auf magische Weise zu verhindern.
Apropos untaugliche Strafrechtsänderungen: Unter der behaupteten Verbindung „Luftsicherheit“ beinhaltet der Entwurf auch noch neue Vorschriften zum unerlaubten Eindringen in Flughäfen. Wie die Luftsicherheit dadurch gestärkt werden soll, weiß nicht einmal die Bundesregierung.
Vielmehr erwecken Sie lieber hier in der Debatte und auch in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass das Eindringen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens jetzt erstmals und endlich unter Strafe gestellt wird. Da hat anscheinend eine ganze Handvoll Minister der Bundesregierung den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs übersehen. Darüber hinaus gibt es seit 1922 spezielle Strafvorschriften zum Schutz des Luftverkehrs. Die stammen also aus einer Zeit, in der es in Berlin noch nicht mal einen Flughafen gegeben hat. Kleiner Servicehinweis: Diese Norm finden Sie in § 315 und § 315a StGB. Man hilft ja, wo man kann.
So aber reiht sich diese kleine Änderung im Luftsicherheitsgesetz ein in die Reihe unnötiger, bloß symbolischer Strafverschärfungen dieser Koalition. Und am Ende ist alles so wie immer. Die Bedrohungslage ist real, Russland und andere Akteure sind eine allgegenwärtige Gefahr, alle Expertinnen und Experten machen Druck, und Sie werden Ihrer Verantwortung mal wieder nicht gerecht.
Ich darf Jan Köstering für die Fraktion Die Linke das Wort erteilen.