Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Raue, ich kann Ihnen nur empfehlen, sich auch mal Videos von Herrn Dr. von Notz anzuschauen. Dann wären Ihre Reden vielleicht gehaltvoller.
Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen im Bereich der Drohnenabwehr viel auf den Weg gebracht: Das Drohnenabwehrzentrum beispielsweise bringt Bund und Länder an einen Tisch, um Maßnahmen gegen Drohnenüberflüge zwischen den Sicherheitsbehörden besser koordinieren zu können. Die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei, vor einigen Wochen erst aufgestellt, befindet sich im Aufbau. Die dortigen Beamten werden aktuell zu Spezialkräften bei der Drohnenabwehr weitergebildet, mit speziellem Wissen, speziellen Fähigkeiten, aber auch spezieller Technik. – Ich finde, das alles zeigt: Diese Koalition handelt, und sie handelt entschlossen beim Thema Drohnenüberflüge, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Drohnen waren lange Zeit eine unterschätzte Gefahr. Das zeigen die aktuell leider nur bedingt vorhandenen Detektions- und Abwehrkapazitäten bei den Polizeien in Deutschland, sei es im Bund oder auch in den Ländern. Deshalb ist es gut, dass diese Kapazitäten in Bund und Ländern aktuell aufgebaut werden – die Bundesseite habe ich gerade beschrieben; auch bei den Länderpolizeien merkte man in den letzten Wochen, dass Drohnenabwehreinheiten stärker aufgebaut werden –, um bei Drohnensichtungen schnell reagieren zu können. Das ist in den letzten Wochen glücklicherweise massiv passiert, und diese Anstrengungen werden wir als Koalition bundesseitig fortsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Bundeswehr hat diese Fähigkeiten, die ich gerade beschrieben habe, schon länger, aus anderen Bedrohungslagen, aus anderen Erfordernissen und Erfahrungen heraus. Deshalb ist es aus unserer Sicht absolut richtig, diese Detektions- und Interventionstechniken im Rahmen der Amtshilfe bereitzustellen, um Gefahren durch Drohnen in Zukunft abzuwehren.
Handelsübliche Drohnen, wie wir sie zum Beispiel aus dem Elektromarkt kennen, werden unsere Polizistinnen und Polizisten natürlich detektieren und abwehren können. Aber Vorfälle, wie beispielsweise die Drohnenüberflüge über Polen im September 2025, machen klar: Deutschland muss sich auch gegen militärische Drohnen, die damals zum Einsatz kamen, wehren können. Unsere Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten können das. Mit diesem Gesetz geben wir ihnen die Rechtssicherheit, um bewaffnete Drohnen im Ernstfall abschießen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Klar ist aber auch: Drohnen können an vielen Orten ein Bedrohungspotenzial entfalten – wir haben heute schon das Thema Flughäfen angesprochen –; das betrifft zum Beispiel unsere kritische Infrastruktur. Da sind in den Augen der Koalitionsfraktionen auch die Betreiber in der Pflicht, eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen, sowohl bei der Detektion als auch bei der Abwehr von Drohnen. Mit der vorliegenden Entschließung fordern wir die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern und den Betreibern über Lösungen nachzudenken, wie diese Detektion, aber auch die Abwehrmaßnahmen aussehen können, um Betreiber zu befähigen, selber aktiv zu werden. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Entschließung, die wir hier mit auf den Weg geben, und kann deshalb auch nur um Zustimmung bitten.
Fest steht: Das Thema wird uns noch weiter begleiten. Die Koalition wird hierbei auf keinen Fall die Füße auf den Tisch legen.
Vielen herzlichen Dank und schon mal einen schönen Abend.
Ich bitte um Zustimmung.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Lena Gumnior das Wort erteilen.