Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Meine Miete war zu hoch, und deswegen bin ich dagegen vorgegangen. Ich habe die Mietpreisbremse gezogen. Ich habe meinen Vermieter gerügt. Ich habe recht bekommen. Meine Miete ist gesunken. Und zwei Monate später hatte ich eine Eigenbedarfskündigung im Briefkasten. Jetzt bin ich verzweifelt und habe Sorge, dass ich keine Wohnung mehr finde. – Das hat mir eine Familie aus meinem Wahlkreis in Berlin-Mitte berichtet, und das ist bei Weitem kein Einzelfall.
Immer wieder wehren sich Mieterinnen und Mieter gegen überhöhte Mieten, und das Ergebnis ist, dass sie ihre Wohnung verlieren – nicht weil wirklich jemand in die Wohnung einziehen muss, sondern weil das soziale Mietrecht verbogen wird, um am Ende doch die maximale Miete herauszuholen. Das kann nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, und es ist, ehrlich gesagt, auch ein Problem für unseren Rechtsstaat, wenn Menschen Angst haben müssen, ihr Recht einzufordern.
In dieser Woche war der Trauerstaatsakt für Rita Süssmuth. Ihr war die Eigenverantwortung immer wichtig. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, sich noch mal klarzumachen: Wenn wir wollen, dass Menschen eigenständig gegen überhöhte Mieten vorgehen können, dann brauchen sie auch Sicherheiten, dass sie für ihre Rechte einstehen können.
Die Situation ist aber eine ganz andere: Die Berliner Mietpreisprüfstelle hat gerade Zahlen veröffentlicht. Nur 6 Prozent – 6 Prozent! – der Mieten aus den geprüften Mietverträgen waren im zulässigen Bereich. Es gab 3 694 Anzeigen wegen Mietwuchers. Aber nur in jedem zweiten Fall – nur in jedem zweiten Fall! – kam es wirklich zu einer Anzeige. In allen anderen Fällen haben die Menschen ihre Anzeige zurückgezogen, weil sie Angst vor Konsequenzen hatten.
Und das zieht sich weiter. Auch die Prozessstatistik des Deutschen Mieterbundes besagt: Nur sehr wenige Betroffene klagen tatsächlich – weil sie nämlich Angst haben. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann nicht sein.
Das Mietrecht kann nur schützen, wenn es ohne Angst durchsetzbar ist. Deswegen legen wir heute einen Gesetzentwurf und einen Antrag vor, um genau das zu erreichen. Wir wollen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte kennen. Dazu braucht es eine Informationskampagne oder Informationen beim Abschließen des Mietvertrages.
Wir sagen aber auch: Wer gegen überhöhte Mieten vorgeht, braucht einen fünfjährigen Schutz davor, dass es zu einer Eigenbedarfskündigung kommt. Das bedeutet für die ehrlichen Vermieter, für die, die sich an die Regeln halten, gar keine Einschränkung. Es geht nur um diejenigen, die überhöhte Mieten nehmen und dann versuchen, sich mit einer Eigenbedarfskündigung herauszuwinden.
Und wir sagen auch: Wir wollen, dass die Mietpreisbremse entfristet wird. Und sie muss bundesweit gelten; denn die Wohnkosten steigen überall. Das ist bei Weitem nicht nur ein Problem in den Metropolen. Sie alle werden Beispiele aus Ihren Wahlkreisen nennen können. Es trifft die Mitte der Bevölkerung, und deswegen müssen wir tätig werden. Für viele ist der Mietvertrag mittlerweile genauso existenziell wie der Lohnzettel. Wir sagen: Die Mietpreisbremse wirkt sofort gegen überzogene Wiedervermietungsmieten, und deswegen sollte sie dauerhaft gelten.
Wir legen noch einiges Weitere zum Mietrecht vor. Jetzt werden Sie bestimmt gleich sagen: Aber wir brauchen doch nur zu bauen, bauen, bauen.
Ich glaube, das ist eine Scheindebatte. Es ist vollkommen unbestritten, dass es Neubau braucht. Aber wir müssen auch dafür sorgen, dass die Menschen jetzt in ihren Mietverhältnissen geschützt werden, und deswegen legen wir diesen Gesetzentwurf vor.
Ich sage an die Kolleginnen und Kollegen der SPD gerichtet: Wenn es Ihnen so wichtig ist, dann bitte ich Sie: Nehmen Sie sich ein Herz, und stimmen Sie zu! Und an die Union: Wenn Sie eine Rechtsstaatspartei sind, was Sie immer betonen, dann müssen Sie auch den Zugang zum Recht ermöglichen. Deswegen bitte ich auch Sie um Zustimmung.
Für die CDU/CSU hat jetzt das Wort die Abgeordnete Susanne Hierl.