Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig: Das, was die Bundesregierung hier für den Schutz der Mieterinnen und Mieter tut, ist viel zu wenig und kommt viel zu langsam. Die Lage ist wirklich dramatisch. Die Mietenfrage ist die soziale Frage in Deutschland. Sie ist entscheidend für die Lebenslage und die Lebenswege vieler Menschen. Gerade jüngere Menschen können ihre Vorstellungen vom Leben nicht verwirklichen, weil ihnen der Mietmarkt das verwehrt. Auffällig ist auch: Das ist eine Sache, die dem Bundeskanzler höchstens mal einen Halbsatz wert ist, obwohl sie eine so zentrale soziale Frage ist. Das macht deutlich, welchen Stellenwert diese Frage bei dieser Bundesregierung hat. Das ist wirklich ein Trauerspiel.
Aber das, was Die Linke vorschlägt und wir hier heute vorliegen haben, ist lebensfremd, irre bürokratisch und am Ende sogar unsozial. Ich will Ihnen ein Beispiel aus diesem Antrag nennen, der Ideensammlung, die Sie hier vorgelegt haben: Es soll eine Genehmigungspflicht für das Vermieten möblierter Wohnungen geben. Und der Antrag auf Genehmigung muss versehen werden mit einer Auflistung aller Möbel, die dort vorhanden sind, jeweils mit einer Abschreibung pro Jahr. Es muss quasi für jede Kaffeemaschine eine Abschreibung vorgenommen werden, um überhaupt einen solchen Antrag stellen zu können. Das muss dann geprüft werden, bevor er genehmigt wird. Da kann ich Sie nur fragen: Wissen Sie eigentlich, was in unseren Kommunen los ist?
Wissen Sie eigentlich, wie sehr die Kommunen belastet sind, wie schwer es ihnen fällt, ausreichend Personal zu finden, wie schwer es ihnen fällt, all die Aufgaben zu bewältigen, die wir ihnen in unserem munteren Ideenwettbewerb im Deutschen Bundestag aufbürden? Sie gehen hier voran und machen es den Kommunen extra schwer. Das ist kein wirksamer Mieterschutz; denn solche Regelungen sind schlicht nicht umsetzbar.
Schauen wir uns das mal ganz praktisch an! Es gibt natürlich Fälle, wo es ein berechtigtes Interesse gibt. Wenn eine Studentin für ein Semester ins Ausland geht, hat sie natürlich ein Interesse daran, ihre Wohnung vermieten zu können, statt sie deswegen aufgeben zu müssen.
Ein anderes Beispiel: Eigenbedarfskündigung. Wir haben in unserem Entwurf eines Faire-Mieten-Gesetzes, der genaue Regelungen dazu enthält, ausgeführt, was man tun muss, um Eigenbedarfskündigungen einzuschränken. Und da muss man eine Menge tun, weil es hier erheblichen Missbrauch gibt. Sie schlagen in Ihrem Antrag vor, Eigenbedarfskündigungen für Mieterinnen und Mieter ab 70 Jahre auszuschließen.
Tatsächlich – das ist ja gesagt worden – werden gerade ältere Menschen oft aus Wohnungen herausgedrängt. Das heißt: Sie sind dann auf der Suche. Aber was ist, wenn jemand eine Wohnung gekauft hat, um im Alter eine barrierefreie Wohnung zu haben, aber so lange, wie es mit dem Treppensteigen noch geht, in der bisherigen Wohnung bleibt? Wird dieser Vermieter die Wohnung an eine Person über 60 Jahre vermieten, wenn Sie diese Regelung einführen? Nein. Gerade diejenigen, die besonders schutzbedürftig sind, die mit wenig Budget auf dem Mietmarkt unterwegs sind, stellen Sie schutzlos durch solche Regelungen. Das ist kein wirksamer Mieterschutz.
Wir haben in dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf sehr genau dargelegt, wo man etwas ändern muss, wo wir die Gewichte dringend verschieben müssen zugunsten von effektivem Schutz von Mieterinnen und Mietern. Die Bundesregierung prüft in einer Arbeitsgruppe. Tatsächlich habe ich nicht wahnsinnig viel Hoffnung, dass dabei viel herauskommt für die Mieterinnen und Mieter; aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich drücke ihnen die Daumen.
Tatsächlich brauchen wir dringend einen viel wirksameren Mieterschutz. Das geht aber nur mit funktionierenden Regelungen. Dazu haben Sie hier heute keinen Beitrag geleistet.
Vielen Dank. – Dr. Martin Plum für die Unionsfraktion ist der nächste Redner.